Feuerwehrausbildung: Gruppenführung I – E-Learning
Lehrgang für die Funktion der Gruppenführerin oder des Gruppenführers
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführung• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Sprechfunk
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Technische
Hilfeleistung empfehlenswert
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Atemschutz
empfehlenswert; mindestens Kenntnisse über den
Atemschutzeinsatz (insbesondere der Einsatzgrundsätze)
• Es sind gute PC Kenntnisse und die Fähigkeit zum
eigenverantwortlichen Lernen unbedingt erforderlich
Funktionen
Vorgesehene Wahl oder Bestellung• zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer und deren
Vertretungen
• zur Jugendfeuerwehrwartin oder zum Jugendfeuerwehrwart
und deren Vertretungen
• zur Kreisausbilderin oder zum Kreisausbilder
• Disponentin oder Disponent in den Feuerwehreinsatz- und
Rettungsleitstellen der Kreise und kreisfreien Städte
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist während der Präsenzphase mitzubringen.Anzahl Lehrgangsplätze
22Lehrgangskurzbeschreibung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe.Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt. Der Abschluss des Lehrgangs ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang Gruppenführung II oder Gruppenführung II - E-Learning.Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/35099Besonderheiten
Die theoretischen Inhalte des Lehrgangs werden in einem begrenzten Zeitraum zum Selbststudium angeboten und durch eine Lehrgangs- und Lernplattform ergänzt. Die praktischen Inhalte werden während einer Präsenzphase an der Landesfeuerwehrschule vermittelt. Eine Auftaktveranstaltung findet als Videokonferenz statt. Während der Selbstlernphase können die Teilnehmenden die LFS-SH über vorher vereinbarte Wege kontaktieren. Die Selbstlern- und Präsenzphase stellt einen geschlossenen Lehrgang dar, der zusammenhängend besucht werden muss. Eine Anmeldung zum Lehrgang ist nur bis zum Beginn der Selbstlernphase möglich. Wir achten auf Schwarz-Weiß Trennung. Bringen Sie deshalb Ihre Schutzkleidung verpackt in einer Tasche mit und nutzen Sie die Spinde auf dem Übungsgelände. Keine PSA auf den Unterkünften!** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 15.01.2026
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1. Halbjahr |
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Nr. 0801/26: 16.02. 18.02. |
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Nr. 0802/26: 16.02. 18.02. |
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Nr. 1601/26: 13.04. 15.04. |
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Nr. 1602/26: 13.04. 15.04. |
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2. Halbjahr |
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Nr. 2701/26: 29.06. 01.07. |
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Nr. 2702/26: 29.06. 01.07. |
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Nr. 4201/26: 12.10. 14.10. |
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Nr. 5101/26: 14.12. 16.12. |
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Nr. 5102/26: 14.12. 16.12. |
