Aktuelles von der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
Aktuelle Hygieneregelungen
Zu den akuellen Hygieneregelungen
Ehrenamtlich tätige Kräfte im Lehrbereich gesucht
Der Bedarf an ehrenamtlich tätigen Kräften besteht insbesondere für Aufgabengebiete in der Lehrgruppe „Technische Lehrgänge und Gruppenführungsausbildung“ sowie in der Lehrgruppe „Ausbildungslehre, Zugführung und innere Führung“
Lehrgangsfotos KW 04/23
Die Landesfeuerwehrschule wünscht den neuen Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern einen guten Start in die Lehrgangswoche und viel Erfolg!
Lehrgangsleitung:
Kay Andersen
Gruppenführung I
Lehrgangsleitung:
Sven Trint
Atemschutzgerätewartung
Lehrgangsleitung:
Dennis Fischer
Zugführung II
Lehrgangsleitung:
Ralph Nöske
Einführung in die Stabsarbeit
Lehrgangsleitung:
Rolf Dellwig
Führen im ABC-Einsatz I
Testpflicht auch nach der Booster-Impfung
Die Landesfeuerwehrschule weist darauf hin, das bei Präsenzlehrgängen ab Anfang 2022 weiterhin Testpflicht besteht. Eine Erleichterung für Teilnehmernde mit Drittimpfung ("Booster") gibt es derzeit nicht.
Besondere Hygiene-Maßnahmen ab 1. Juli 2022
Die nachstehenden Regelungen gelten unverändert ab dem 27. August 2022.
Die Landesfeuerwehrschule hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Lehrgangsteilnehmenden bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen.
Im Interesse Ihrer Gesundheit, die der anderen Lehrgangsteilnehmenden, die der Mitarbeitenden der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein und nicht zuletzt auch die Ihrer Familie sowie Ihrer Kameradinnen und Kameraden zu Hause gelten folgende besondere Maßnahmen:
Testpflicht für Lehrgangsteilnehmende
Der Zutritt zur LFS.SH ist nur unter Einhaltung der folgenden Regelung möglich:
- Alle Teilnehmenden an Präsenzveranstaltungen müssen über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) bzw. einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) verfügen. Selbsttests können nnur akzeptiert werden, wenn diese verbindlich dokumentiert wurden. Das Formblatt hierfür finden Sie weiter unten auf diese Seite..
- Für einen Antigen-Test zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus können Sie eine Corona-Teststation aufsuchen. Das negative Testergebnis ist zum Lehrgangsantritt mitzubringen. Bei einwöchigen Lehrgängen organisiert die Landesfeuerwehrschule einen zweiten Test innerhalb der Lehrgangsteilnahme.
- Bei eintägigen Veranstaltungen (z.B. Arbeitsbesprechungen, Sitzungen), die keine Lehrveranstaltungen sind, wird die LFS.SH im Vorwege über die hierfür gültigen Regelungen informieren. Neben der Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses oder PCR-Testergebnisses ist für diese besonderen Veranstaltungen auch ein Selbsttest ausreichend. Das Ergebnis der Selbsttests ist auf einem Vordruck (s.u.) entsprechend zu dokumentieren.
Die Einhaltung der Regeln wird bei der Lehrgangsaufnahme geprüft. Eine Lehrgangsteilnahme ohne einen entsprechenden Nachweis ist leider nicht möglich.
Tragen von Mund-Nasen-Schutz
Sofern ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, kann auf freiwilliger Basis auf das Tragen einer FFP2 Maske oder eine entsprechende Mund-Nasenbedeckung auch in den Innenräumen verzichtet werden. Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nicht mehr.
Striktes Einhalten aller
Hygienevorschriften
Bitte halten Sie sich strikt an alle Regeln, die im unten stehenden Merkblatt aufgeführt sind. Bei groben Verstößen behält sich die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein vor, dass Sie Ihren Lehrgang vorzeitig und ohne Abschluss beenden müssen.
Eine umfassende Übersicht erhalten Sie in folgendem Infoblatt:
Infoblatt (Stand 29.06.2022) herunterladen
Formblatt zum Dokumentieren eines Selbsttests
Bitte benutzen Sie dieses Formblatt, um einen ordnungsgemäss durchgeführten Selbsttest verbindlich zu dokumentieren.
Formblatt (Stand 29.06.2022) herunterladen
Corona-Teststationen in Schleswig-Holstein
Eine Übersicht aller verfügbaren Teststationen in Schleswig-Holstein finden Sie, in dem Sie dem unten stehenden Link folgen.
Zur Übersicht bei schleswig-holstein.de
Leistungsverzeichnisse für Fahrzeugbeschaffungen
Standardmuster gem. Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens
herausgegeben vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
Die Arbeitsgruppe zur Harmonisierung von Leistungsbeschreibungen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Schleswig-Holstein
- des Landesfeuerverbandes Schleswig-Holstein (LFV S-H),
- des Referats IV33 Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz und der
- Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (LFS.SH)
hat in gemeinsamer Arbeit auf der Grundlage gültiger Vorschriften und Normen Leistungsbeschreibungen für die Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen erarbeitet.
Hier können Sie die Leistungsverzeichnisse einsehen
Stundenzeiten
Ab dem 06. Januar 2020 gibt es an der Landesfeuerwehrschule neue Stundenzeiten. Insgesamt wurden die Pausen gekürzt, so dass nun das Unterrichtsende um 16.15 Uhr ist. Dadurch bleibt mehr Zeit bis zum Abendessen um 17 Uhr und mehr Freiraum für gemeinsame Aktivitäten, z.B. für Gruppenarbeiten.
Stunde | Beginn | Ende |
---|---|---|
1. Stunde | 7.45 Uhr | 8.30 Uhr |
2. Stunde | 8.30 Uhr | 9.15 Uhr |
2. Frühstück | 9.15 Uhr | 9.35 Uhr |
3. Stunde | 9.35 Uhr | 10.20 Uhr |
4. Stunde | 10.20 Uhr | 11.05 Uhr |
5. Stunde | 11.15 Uhr | 12.00 Uhr |
Mittag | 12.00 Uhr | 12.45 Uhr |
6. Stunde | 12.45 Uhr | 13.30 Uhr |
7. Stunde | 13.40 Uhr | 14.25 Uhr |
Kaffee | 14.25 Uhr | 14.45 Uhr |
8. Stunde | 14.45 Uhr | 15.30 Uhr |
9. Stunde | 15.30 Uhr | 16.15 Uhr |
Wichtig
Die Lehrgänge am ersten Lehrgangstag beginnen in der Regel um 10.20 Uhr.