Aktuelle Hygieneregelungen
Die akuellen Hygieneregelungen finden Sie unten auf dieser Seite, klicken Sie › hier
Tag des Brandschutzes im Rahmen der NordBau 2022 in Neumünster
Am Mittwoch, dem 7. September 2022 findet in Neumünster von 9 bis 14 Uhr der "Tag des Brandschutzes" statt. Veranstalter ist das Innenministerium Schleswig-Holstein. Auf dem Programm stehen Themen wie Elektromobilität aus Sicht der Feuerwehr sowie Vorträge zum Umgang mit der Wasserstofftechnologie. Der Kongress findet im Rahmen der Baumesse "NordBau" statt.
Das Programm und die Mailadresse zur Anmeldung finden Sie in dem untenstehenden PDF-Dokument.
PDF-Dokument mit dem Tagungsprogramm herunterladen, › bitte hier klicken
Infos zur NordBau finden Sie, › hier
Lehrgangsfotos KW 20/22
Die Landesfeuerwehrschule wünscht den neuen Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern einen guten Start in die Lehrgangswoche und viel Erfolg!
Lehrgangsleitung:
Hark Paulsen
Gruppenführung Praxis
Lehrgangsleitung:
Hark Paulsen
Gruppenführung Praxis
Lehrgangsleitung:
Frank Christiansen
Zugführung II
Lehrgangsleitung:
Jan Hänsel
Verbandsführung
Testpflicht auch nach der Booster-Impfung
Die Landesfeuerwehrschule weist darauf hin, das bei Präsenzlehrgängen ab Anfang 2022 weiterhin Testpflicht besteht. Eine Erleichterung für Teilnehmernde mit Drittimpfung ("Booster") gibt es derzeit nicht.
Besondere Hygiene-Maßnahmen ab 07. März 2022
Die nachstehenden Regelungen gelten vorausichtlich noch bis zum 25. Mai 2022.
Die Landesfeuerwehrschule hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Lehrgangsteilnehmenden bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Unter diesen strengen Auflagen ist der Lehrbetrieb in eingeschränkter Form wieder aufgenommen worden.
Im Interesse Ihrer Gesundheit, die der anderen Lehrgangsteilnehmenden, die der Mitarbeitenden der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein und nicht zuletzt auch die Ihrer Familie sowie Ihrer Kameradinnen und Kameraden zu Hause gelten folgende besondere Maßnahmen:
2G+ - Regelung für Lehrgangsteilnehmende
Der Zutritt zur LFS.SH ist nur unter Einhaltung der folgenden 2G+ - Regelung möglich:
- Alle Teilnehmenden an Präsenzveranstaltungen müssen entweder vollständig geimpft oder genesen sein.
- Geimpfte oder genesene Personen nehmen die entsprechenden Nachweise zur Lehrgangsaufnahme mit. Als vollständig geimpft gilt eine Person ab mind. 14 Tagen nach der letzten Einzelimpfung. Als Nachweis ist eine Impfbescheinigung / der Impfpass vorzulegen. Genesene Personen (höchstens 6 Monate nach der Genesung) führen bitte eine Genesenenbescheinigung mit.
- Alle Nachweise (Impfnachweis oder Genesungsnachweis) können digital oder beleghaft vorgelegt werden.
- Bitte bringen Sie ebenfalls einen gültigen Personalausweis mit, da die o.g. Nachweise nur in Verbinung mit diesem gültig sind.
Zusätzlich ist zu beachten:
- Alle Teilnehmenden an Präsenzveranstaltungen müssen zusätzlich über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) bzw. einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) verfügen. Selbsttests können nicht akzeptiert werden.
- Für einen Antigen-Test zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus können Sie eine Corona-Teststation aufsuchen. Das negative Testergebnis ist zum Lehrgangsantritt mitzubringen. Bei einwöchigen Lehrgängen organisiert die Landesfeuerwehrschule einen zweiten Test innerhalb der Lehrgangsteilnahme.
Die Einhaltung der Regeln wird bei der Lehrgangsaufnahme geprüft. Eine Lehrgangsteilnahme ohne einen entsprechenden Nachweis ist leider nicht möglich.
Tragen von Mund-Nasen-Schutz
In allen Innenbereich der LFS SH und in den Fahrzeugen ist eine FFP2-Maske zu tragen, welche die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer mitführen müssen. In den Außenbereichen besteht die Maskenpflicht nach Bedarf. Vor dem Hintergrund der besonderen Pausenregelungen beim Tragen von FFP2-Masken kann sich tägliche Ausbildungszeit etwas verlängern.
Striktes Einhalten aller
Hygienevorschriften
Bitte halten Sie sich strikt an alle Regeln, die im unten stehenden Merkblatt aufgeführt sind. Bei groben Verstößen behält sich die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein vor, dass Sie Ihren Lehrgang vorzeitig und ohne Abschluss beenden müssen.
Eine umfassende Übersicht erhalten Sie in folgendem Infoblatt:
Um das Infoblatt (Stand 24.11.2021 / weiterhin gültig ab 07.03.2022) herunterzuladen › bitte hier klicken
Corona-Teststationen in Schleswig-Holstein
Eine Übersicht aller verfügbaren Teststationen in Schleswig-Holstein finden Sie, in dem Sie dem unten stehenden Link folgen.
Zur Übersicht bei schleswig-holstein.de › hier klicken
Leistungsverzeichnisse für Fahrzeugbeschaffungen
Standardmuster gem. Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens
herausgegeben vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
Die Arbeitsgruppe zur Harmonisierung von Leistungsbeschreibungen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Schleswig-Holstein
- des Landesfeuerverbandes Schleswig-Holstein (LFV S-H),
- des Referats IV33 Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz und der
- Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (LFS.SH)
hat in gemeinsamer Arbeit auf der Grundlage gültiger Vorschriften und Normen Leistungsbeschreibungen für die Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen erarbeitet.
Um die Leistungsverzeichnisse einzusehen ›bitte hier klicken
Stundenzeiten
Ab dem 06. Januar 2020 gibt es an der Landesfeuerwehrschule neue Stundenzeiten. Insgesamt wurden die Pausen gekürzt, so dass nun das Unterrichtsende um 16.15 Uhr ist. Dadurch bleibt mehr Zeit bis zum Abendessen um 17 Uhr und mehr Freiraum für gemeinsame Aktivitäten, z.B. für Gruppenarbeiten.
Stunde | Beginn | Ende |
1. Stunde | 7.45 Uhr | 8.30 Uhr |
2. Stunde | 8.30 Uhr | 9.15 Uhr |
2. Frühstück | 9.15 Uhr | 9.35 Uhr |
3. Stunde | 9.35 Uhr | 10.20 Uhr |
4. Stunde | 10.20 Uhr | 11.05 Uhr |
5. Stunde | 11.15 Uhr | 12.00 Uhr |
Mittag | 12.00 Uhr | 12.45 Uhr |
6. Stunde | 12.45 Uhr | 13.30 Uhr |
7. Stunde | 13.40 Uhr | 14.25 Uhr |
Kaffee | 14.25 Uhr | 14.45 Uhr |
8. Stunde | 14.45 Uhr | 15.30 Uhr |
9. Stunde | 15.30 Uhr | 16.15 Uhr |
Wichtig
Die Lehrgänge am ersten Lehrgangstag beginnen in der Regel um 10.20 Uhr.