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KW 04  25.01.2026  06:21

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Feuerwehrausbildung: Ergänzungsmodul für Gerätebeauftragte

Lehrgang für die Funktion Gerätewartung oder deren Stellvertretungen, wenn die Qualifikation zum Gerätewart nach FwDV 2 (bzw. befähigte Person nach DGUV Grundsatz 305-002) notwendig ist und bisher nur die Qualifikation zum Gerätebeauftragten vorliegt.

Voraussetzungen

Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gerätebeauftragten

Funktionen

Gerätewartung oder deren Stellvertretungen

Besondere gesundheitliche Nachweise

Der Abschluss des Lehrganges Gerätebeauftragte muss nachgewiesen werden.

Persönliche Ausrüstung

Es wird Tagesdienstkleidung getragen. Sicherheitsschuhwerk wird zwingend benötigt.

Anzahl Lehrgangsplätze

12

Lehrgangskurzbeschreibung

Ziel der Ausbildung ist es, bisherige Gerätebeauftragte zu Gerätewarten bzw. Gerätewartinnen gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2 bzw. zur befähigten Person gemäß DGUV Grundsatz 305-002 zu qualifizieren.

Qualifikation

Die Teilnehmenden erwerben nach erfolgreichem Abschluss den Status einer befähigten Person gemäß DGUV Grundsatz 305-002. Zusammen mit dem erfolgreichen Abschluss des Lehrganges Gerätebeauftragte erhalten die Teilnehmenden die Qualifikation Gerätewart bzw. Gerätewartin.

Freistellung nach WBG**

Nein
 

Besonderheiten

keine

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

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Stand der Lehrgangsbeschreibung: 07.01.2026


Termine 2026
1. Halbjahr
Nr. 2406/26: 08.06. – 10.06.
2. Halbjahr

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2026