Feuerwehrausbildung: Ergänzungsmodul für Gerätebeauftragte
Lehrgang für die Funktion Gerätewartung oder deren Stellvertretungen, wenn die Qualifikation zum Gerätewart nach FwDV 2 (bzw. befähigte Person nach DGUV Grundsatz 305-002) notwendig ist und bisher nur die Qualifikation zum Gerätebeauftragten vorliegt.
Voraussetzungen
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum GerätebeauftragtenFunktionen
Gerätewartung oder deren StellvertretungenBesondere gesundheitliche Nachweise
Der Abschluss des Lehrganges Gerätebeauftragte muss nachgewiesen werden.Persönliche Ausrüstung
Es wird Tagesdienstkleidung getragen. Sicherheitsschuhwerk wird zwingend benötigt.Anzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Ziel der Ausbildung ist es, bisherige Gerätebeauftragte zu Gerätewarten bzw. Gerätewartinnen gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 2 bzw. zur befähigten Person gemäß DGUV Grundsatz 305-002 zu qualifizieren.Qualifikation
Die Teilnehmenden erwerben nach erfolgreichem Abschluss den Status einer befähigten Person gemäß DGUV Grundsatz 305-002. Zusammen mit dem erfolgreichen Abschluss des Lehrganges Gerätebeauftragte erhalten die Teilnehmenden die Qualifikation Gerätewart bzw. Gerätewartin.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
keine** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 07.01.2026
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1. Halbjahr |
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Nr. 2406/26: 08.06. 10.06. |
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2. Halbjahr |
