Feuerwehrausbildung: Atemschutzgerätewartung
Lehrgang für die Funktion der Atemschutzgerätewartin oder des Atemschutzgerätewartes und deren Stellvertretung(en)
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführung• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Tragen von
Atemschutzgeräten
Funktionen
Atemschutzgerätewartin bzw. Atemschutzgerätewart und deren Stellvertretung in einer feuerwehrtechnischen Zentrale oder einer Feuerwehr.Ebenso Ausbilder für den Lehrgang Tragen von Atemschutzgeräten.
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Zur Begrüßung und für die praktische Ausbildung Tagesdienstkleidung und Sicherheitsschuhwerk.Anzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Ziel der Ausbildung ist die Berechtigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutztechnik der Feuerwehr.Werden in der Feuerwehr ausschließlich Atemanschlüsse (Vollmasken) und Lungenautomaten gewartet und gepflegt und ist kein Prüfgerät vorhanden, sollte der Lehrgang "Atemschutzbeauftragte" besucht werden.
Qualifikation
Der Lehrgang berechtigt zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutztechnik der Feuerwehr gemäß vfdb Richtlinie 0840 Anhang 2 bzw. DGUV Information 205-013.Dieser Lehrgang wird von den Herstellern von Atemschutztechnik für den Besuch weiterführender Lehrgänge anerkannt.
Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/28662Besonderheiten
Für die praktische Ausbildung kann ein Atemanschluss (Vollmaske) und Lungenautomat mitgebracht werden.Für die praktische Ausbildung und die ausbildungsbegleitende Nutzung unserer Lehr- und Lernplattform ist zwingend das Mitbringen eines EDV Gerätes (Tablet, Laptop) erforderlich.
Die verwendeten Unterlagen erhalten Sie auch in Form eines USB Sticks.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 20.09.2023
1. Halbjahr |
Nr. 0404/23: 23.01. 27.01. |
Nr. 0704/23: 13.02. 17.02. |
Nr. 1004/23: 06.03. 10.03. |
Nr. 1304/23: 27.03. 31.03. |
Nr. 1704/23: 24.04. 28.04. |
Nr. 2604/23: 26.06. 30.06. |
2. Halbjahr |
Nr. 2804/23: 10.07. 14.07. |
Nr. 3304/23: 14.08. 18.08. |
Nr. 4804/23: 27.11. 01.12. |
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