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KW 46  13.11.2024  00:26

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Feuerwehrausbildung: Atemschutzgerätewartung

Lehrgang für die Funktion der Atemschutzgerätewartin oder des Atemschutzgerätewartes und deren Stellvertretung(en)

Voraussetzungen

• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführung
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Tragen von
Atemschutzgeräten

Funktionen

Atemschutzgerätewartin bzw. Atemschutzgerätewart und deren Stellvertretung in einer feuerwehrtechnischen Zentrale oder einer Feuerwehr.
Ebenso Ausbilder für den Lehrgang Tragen von Atemschutzgeräten.

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine

Persönliche Ausrüstung

Zur Begrüßung und für die praktische Ausbildung Tagesdienstkleidung und Sicherheitsschuhwerk.

Anzahl Lehrgangsplätze

12

Lehrgangskurzbeschreibung

Ziel der Ausbildung ist die Berechtigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutztechnik der Feuerwehr.
Werden in der Feuerwehr ausschließlich Atemanschlüsse (Vollmasken) und Lungenautomaten gewartet und gepflegt und ist kein Prüfgerät vorhanden, sollte der Lehrgang "Atemschutzbeauftragte" besucht werden.

Qualifikation

Der Lehrgang berechtigt zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutztechnik der Feuerwehr gemäß vfdb Richtlinie 0840 Anhang 2 bzw. DGUV Information 205-013.
Dieser Lehrgang wird von den Herstellern von Atemschutztechnik für den Besuch weiterführender Lehrgänge anerkannt.

Freistellung nach WBG**

Ja, unter der Nr.: WBG/B/28662
 

Besonderheiten

Für die praktische Ausbildung kann ein Atemanschluss (Vollmaske) und Lungenautomat mitgebracht werden.
Für die praktische Ausbildung und die ausbildungsbegleitende Nutzung unserer Lehr- und Lernplattform ist zwingend das Mitbringen eines EDV Gerätes (Tablet, Laptop) erforderlich.
Die verwendeten Unterlagen erhalten Sie auch in Form eines USB Sticks.

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
 
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 20.09.2023


Termine 2023
1. Halbjahr
Nr. 0404/23: 23.01. – 27.01.
Nr. 0704/23: 13.02. – 17.02.
Nr. 1004/23: 06.03. – 10.03.
Nr. 1304/23: 27.03. – 31.03.
Nr. 1704/23: 24.04. – 28.04.
Nr. 2604/23: 26.06. – 30.06.
2. Halbjahr
Nr. 2804/23: 10.07. – 14.07.
Nr. 3304/23: 14.08. – 18.08.
Nr. 4804/23: 27.11. – 01.12.

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2023