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KW 12  19.03.2024  12:45

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Sachstandsübersicht der Ausbildungshilfen

Vorbemerkung zu den Ausbildungshilfen

Seit langem schon werden unter anderem von Seiten der vielen ehrenamtlichen Ausbilderinnen und Ausbilder der Feuerwehren in Schleswig-Holstein, einheitliche Ausbildungsmaterialien zur Durchführung der Standort- und Kreisausbildung gewünscht. Die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein stellt schon seit längerer Zeit ein merklich unterschiedliches Ausbildungsniveau bei den Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern aus den verschiedenen Kreises des Landes fest. Um diese Situation für alle Beteiligten zu verbessern, wurden im Jahr 2003 in Absprache mit dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein acht Teilprojektgruppen ins Leben gerufen, deren Ziel darin besteht, für alle Ebenen der nach der FwDV 2 durchzuführenden Ausbildungsgänge einheitliche Ausbildungshilfen zu erstellen.


Die Teilprojektgruppen

Die Ausbildungshilfen werden von den Teilprojektgruppen erstellt und fortgeschrieben. Welche Teilprojektgruppen es gibt und welche Mitglieder sie haben, können Sie aus dem unten stehenden PDF-Dokment entnehmen.

 

Himweis auf ein PDF-Dokument zum Herunterladen Übersicht der Teilprojektgruppen (Stand 05/2021) herunterladen

 


Häufig gestellte Fragen
Frage Antwort
Wer arbeitet in diesen Teilprojektgruppen mit? Die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände haben Kameradinnen und Kameraden aus den Bereichen der Standort- und Kreisausbildung für diese Aufgabe benannt und werden zum Teil auch von Kollegen der Berufsfeuerwehren unterstützt. In jeder Teilprojektgruppe hat ein Mitarbeiter der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein die geschäftführende Leitung.
 
Wann und wo treffen sich die Teilprojektgruppen? Die einzelnen Teilprojektgruppen treffen sich jährlich zur Fortschreibung der jeweiligen Ausbildungshilfen für 1 bis 2 Tage an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein.
 
Wann sind die Ausbildungshilfen verfügbar? Die ersten Arbeitsergebnisse wurden im April 2004 an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein offiziell an die Vertretungen der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände im Beisein des Staatssekretärs im Innenministerium Ulrich Lorenz und dem Leiter des Brandschutzreferats im Innenministerium Ministerialrat Hans Schönherr übergeben. Die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände sorgen ihrerseits für die Weiterleitung und Verteilung.
 
Für wen sind die Ausbildungshilfen gedacht? Für alle Ausbilderinnen und Ausbilder auf den Ebenen der Kreise und kreisfreien Städte.
 
Wie bekommt man die Ausbildungshilfen? Jeder Kreis- und Stadtfeuerwehrverband hat je ein Exemplar von den acht Ausbildungshilfen erhalten und sich bereiterklärt, diese über die zuständigen Fachwarte weiter zu verteilen. Mögliche Vervielfältigungen der Ausbildungshilfen (in CD-Form) organisieren die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände in eigener Verantwortung. Neue Versionen der Ausbildungshilfen werden über den gleichen Weg verteilt.
 
Welchen Umfang haben die Ausbildungshilfen? Kernbestandteil aller Ausbildungshilfen sind Unterrichtspräsentationen auf der Basis von Microsoft-PowerPoint, die sich auch als Folienpräsentationen für Tageslichtprojektoren ausdrucken lassen. Die einzelnen Teilprojektgruppen haben des weiteren ausbildungsbegleitendes Material (Ausbilder- und Teilnehmerunterlagen, Anlagen, usw.) in verschiedenem Umfang erstellt. Zusammengefasst wird alles auf einer Computer-CD den Anwenderinnen und Anwendern zur Verfügung gestellt. Die Ausbildungs-"Hilfen" sind als solche zu verstehen und können je nach Bedarf auch angepasst oder ergänzt in der Ausbildung angewandt werden.
 
Wie kann man selber Mitarbeit leisten? Jeder Anwenderin oder Anwender der Ausbildungshilfen kann Vorschläge, Änderungswünsche, Ergänzungen und natürlich auch Kritik zu Inhalt und Umfang machen. Entsprechende Dinge können den jeweils geschäftsführenden Mitarbeitern der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein zugesandt werden. Diese werden dann während der nächsten jährlichen Arbeitssitzung der jeweiligen Teilprojektgruppe bearbeitet und in die Ausbildungshilfen eingepflegt.
 
Muss man mit diesen Ausbildungshilfen arbeiten? Die Anwendung der Ausbildungshilfen ist freiwillig. Bei der Erarbeitung der Ausbildungshilfen wurde besonders auf die inhaltliche Übereinstimmung mit der FwDV 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren) geachtet. Dadurch stellen die Inhalte der Ausbildungshilfen einen gewissen Mindestumfang (Kernwissen) dar, auf dem bei weiterführenden Ausbildungen (z.B. an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein) aufgebaut wird.
 
Was passiert mit Änderungen, Neuerungen usw.? Änderungen und Neuerungen werden geschäftführend durch die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein gesammelt und jährlich im Rahmen der Arbeitssitzungen der einzelnen Teilprojektgruppen in die Arbeitshilfen eingepflegt.
 
Wie kann ich feststellen, ob ich die aktuellste Ausbildungshilfe habe? Hier auf der Internetseite der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein werden künftig immer die aktuellen Versionen aufgeführt sein. Über bevorstehende Änderungen u.ä. wird ebenfalls hingewiesen werden.
 
Kann ich die Ausbildungshilfen auch über die Landesfeuerwehrschule Schlewig-Holstein bekommen? Die Ausbildungshilfen wurden in Zusammenarbeit mit den Kreis- und Stadtfeuerwehrverbänden in Schleswig-Holstein erarbeitet. Vereinbart wurde, dass aus organisatorischen Gründen eine Ausgabe auch nur über die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände erfolgt und die Landesfeuerwehrschule keine der Ausbildungshilfen verteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Landesfeuerwehrschule an diese Absprache gebunden ist, auch wenn Sie Anfragen aus einem anderen Bundesland stellen.