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KW 41  11.10.2024  04:03

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Anmeldung zu den Seminaren Arbeitsschutz 2024

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Anmeldebedingungen

Anmeldung
Die Anmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail bei der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein oder unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein erfolgen.
Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Mit dieser Bestätigung (Annahme) der Anmeldung (Antrag) kommt ein Ausbildungsvertrag zustande.

Preise
Es gilt die aktuelle Fassung der Preisliste des Veranstalters zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung durch die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein. Die aktuelle Preisliste ist auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (www.lfs-sh.de) in der Kategorie Seminare Arbeitsschutz einsehbar.

Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Veranstaltung ist spätestens zwei Wochen nach Rechnungslegung zu bezahlen.

Rücktritt
Der/Die Teilnehmer/in kann bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ein Entgelt erhoben wird. Bei einem Rücktritt bis eine Woche (7 Tage) vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Entgeltes erhoben. Tritt der Teilnehmer/in weniger als eine Woche vor dem Veranstaltungstermin von dem Vertrag zurück, ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Das Entgelt wird nicht in Rechnung gestellt, wenn ein Ersatzteilnehmer/in benannt wird.

Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist das Datum, an dem die Rücktrittserklärung des/der Teilnehmers/in der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein zugeht.

Dem/Der Teilnehmer/in wird der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten für den Veranstalter entstanden sind.

Mindestteilnehmerzahl
An einer Lehrveranstaltung müssen grundsätzlich mindestens sechs Personen teilnehmen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vorheriger Bestätigung oder einer entsprechenden Zusatzvereinbarung.

Absagen durch den Veranstalter
Die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund die Durchführung der Veranstaltung absagen. Sinkt die Teilnehmerzahl aus Gründen, die der/die Teilnehmer/in zu vertreten haben, auf unter sechs Personen, so gelten die Regelungen zum Rücktritt entsprechend.

Änderungen
Ein Wechsel der Ausbilder/Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des vereinbarten Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund vorliegt.

Haftung
Die Landesfeuerwehrschule haftet im Fall von vertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.
Die Haftung aus Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Datenschutz
Die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein speichert die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen persönlichen Daten der Teilnehmer/innen. Nach Abschluss der Ausbildung werden die notwendigen personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen endgültig gelöscht.

Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein sind nur wirksam, wenn diese schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit dieses Formerfordernisses sind unwirksam.



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