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KW 49  04.12.2024  01:34

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Feuerwehrausbildung: Zugführung II – ONLINE

Lehrgang für die Funktion der Zugführerin oder des Zugführers

Voraussetzungen

erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer

Funktionen

Vorgesehene Wahl oder Bestellung:
- zur Zugführerin oder zum Zugführer und deren Vertretung
- zur Wehrführerin oder zum Wehrführer und deren Vertretung mit Ausnahme der Ortswehrführungen in Gemeinden bis zu einer Größe von 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- zur Kreisfachwarting oder zum Kreisfachwart Ausbildung
- zur Kreisjugendfeuerwehrwartin oder zum Kreisjugendfeuerwehrwart und deren Vertretungen
- zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter der Kreiswehrführung
- Führungspersonal für Führungseinrichtungen bei Großschadenslagen und Katastrophen
- Disponentin oder Disponent in den Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstellen der Kreise

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine

Persönliche Ausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.

Anzahl Lehrgangsplätze

21

Lehrgangskurzbeschreibung

Weiterführung der Aufgabenbereiche, vor allem im Bereich der Planübungen, aufbauend auf den Inhalten des Lehrgangs Zugführung I.

Qualifikation

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang Verbandsführung ist.
Es besteht bei einem erfolgreichen Abschluss die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Lehrgang für Brandschutzbeauftragte.

Freistellung nach WBG**

Ja, unter der Nr.: WBG/B/24645
 

Besonderheiten

Zur Vorbereitung und Durchführung von Gruppenarbeiten ist das Bereitlegen von Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV 3, 7, 10, 100 und 500) erwünscht. Beachten Sie, dass die Gruppenarbeiten nach dem regulären Unterrichtsende (nach 16:15 Uhr) stattfinden werden. Der Lehrgang wird ohne Präsenzanteile durchgeführt. Die technischen Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage der LFS. Eine Rückmeldung zum Online-Lehrgang muss erfolgen unter: https://www.lfs-sh.de/Inhalte/Onlinelehrgaenge/OnlineRueckmeldung.php

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
 
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 27.01.2023


Termine 2023
1. Halbjahr
Nr. 1305/23: 27.03. – 31.03.
2. Halbjahr
Nr. 3605/23: 04.09. – 08.09.

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2023