IMPRESSUM    DATENSCHUTZ    LEICHTE SPRACHE    GEBÄRDENSPRACHE    ANFRAGE    KONTAKT    SITEMAP    LOGIN    LG-RÜCKMELDUNG

KW 42  18.10.2026  04:46

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
Sie sind hier: OnlineTraining > Eigenkontrolle Zugführung

Was muss ich für die Ausbildung zur Zugführerin oder zum Zugführer wissen?


1. Frage aus dem Bereich "Rechtsgrundlagen"


Wer übernimmt nach dem BrSchG in Schleswig-Holstein die Einsatzleitung , wenn Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr an einer Einsatzstelle tätig sind?
Mögliche Antworten – nur eine ist richtig:
 
A. Der Führungsdienst der Berufsfeuerwehr übernimmt in jedem Fall die Einsatzleitung.
 
B. Die Einsatzleitung hat grundsätzlich die Feuerwehr, die als erstes an der Einsatzstelle eintrifft.
 
C. Der Führungsdienst der Berufsfeuerwehr kann die Einsatzleitung übernehmen.
 

 

Zwischenwertung: