Feuerwehrausbildung: Verbandsführung
Lehrgang für die Funktion besonderer Führungskräfte
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Zugführerinoder zum Zugführer gemäß FwDV 2
Funktionen
Entsprechende Führungsfunktion• Gemeindewehrführerin oder Gemeindewehrführer und deren
Vertretungen in Gemeinden über 1.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern
• für das Amt einer Kreis- oder Stadtwehrführerin bzw.
eines Kreis- oder Stadtwehrführers vorgesehene Person
• Ortswehrführerin oder Ortswehrführer in Gemeinden über
5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
• Disponentin oder Disponent in den Feuerwehreinsatz- und
Rettungsleitstellen der Kreise
• Leitungsfunktion der Sachgebiete S 1 bis S 6 in den Führungsstäben und/oder technischen Einsatzleitungen
• Leitungsfunktion der Feuerwehr,- bzw. Brandschutzbereitschaften
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die Feuerwehreinsatzjacke und Sicherheitsschuhwerk sind mitzuführen.Anzahl Lehrgangsplätze
18Lehrgangskurzbeschreibung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug(Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung von Einsätzen
mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100.
Inhalte sind u. A.: Allgemeine Grundlagen des Führungssystems, CRM-Grundsätze, Arbeiten mit einer Führungsgruppe, Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr mit anderer Beteiligten, Einsatz- und Planübungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt und bildet die Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit".Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/36504Besonderheiten
Die Feuerwehreinsatzjacke und Sicherheitsschuhwerk sind mitzuführen.Beachte Sie, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterricht statt finden können.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 09.07.2026
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1. Halbjahr |
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Nr. 1111/27: 15.03. 19.03. |
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Nr. 1712/27: 26.04. 30.04. |
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Nr. 2511/27: 21.06. 25.06. |
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Nr. 2612/27: 28.06. 02.07. |
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2. Halbjahr |
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Nr. 3211/27: 09.08. 13.08. |
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Nr. 4012/27: 04.10. 08.10. |
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Nr. 4711/27: 22.11. 26.11. |
