Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung: Erhalt der Fachkunde im Strahlenschutz S2.2
Kurz um Erhalt der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppe S2.2.
Voraussetzungen
Erwerb der Fachkunde S2.2 gem. der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vor nicht mehr als fünf Jahren. Einsatz in einer entsprechenden Funktion bei einer Feuerwehr / LZ-G und Registrierung bei der zuständigen Fachbebhörde des Landes Schleswig-Holstein.Andernfalls ist ein erneutes Absolvieren des Grundlehrgangs notwendig.
Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt.
Bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen wird die Fortbildung auch kurzfristig abgesagt.
Funktionen
Einsatz in einer entsprechenden Funktion bei einer Feuerwehr / LZ-G und Registrierung bei der zuständigen Fachbebhörde des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).Besondere gesundheitliche Nachweise
mindestens Tauglichkeit für Atemschutzgeräte der Gruppe 2 (alt: G26.II)Persönliche Ausrüstung
Brillenträger führen einen eigenen Atemanschluss mit entsprechender Brille mitAnzahl Lehrgangsplätze
16Lehrgangskurzbeschreibung
Eintägiges Seminar zu Änderungen im Strahlenschutzrecht und Strahlenschutz im Bereich der Feuerwehr durch einen Fachvortrag und ein Messpraktikum.Qualifikation
Der ist Kurs zum Erhalt der Fachkundegruppe S 2.2 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung anerkannt. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Das Absolvieren ist der zuständigen Aufsichtsbehörde selbstständig anzuzeigen.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Durchführung in Tagesdienstbekleidung / wetterabhängig Durchführung anteilig in Wetterschutzkleidung (der Jahreszeit angepasst).Sofern bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnahmemeldungen (8) nicht vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.
Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte stattfinden können.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 14.07.2026
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1. Halbjahr |
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2. Halbjahr |
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Nr. 4412/27: 02.11. 02.11. |
