IMPRESSUM    DATENSCHUTZ    LEICHTE SPRACHE    GEBÄRDENSPRACHE    ANFRAGE    KONTAKT    SITEMAP    LOGIN    LG-RÜCKMELDUNG

KW 35  27.08.2026  17:48

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
Sie sind hier: Lehrgänge

Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung: Erhalt der Fachkunde im Strahlenschutz S2.2

Kurz um Erhalt der Fachkunde im Strahlenschutz für die Fachkundegruppe S2.2.

Voraussetzungen

Erwerb der Fachkunde S2.2 gem. der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vor nicht mehr als fünf Jahren. Einsatz in einer entsprechenden Funktion bei einer Feuerwehr / LZ-G und Registrierung bei der zuständigen Fachbebhörde des Landes Schleswig-Holstein.
Andernfalls ist ein erneutes Absolvieren des Grundlehrgangs notwendig.
Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt.
Bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen wird die Fortbildung auch kurzfristig abgesagt.

Funktionen

Einsatz in einer entsprechenden Funktion bei einer Feuerwehr / LZ-G und Registrierung bei der zuständigen Fachbebhörde des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).

Besondere gesundheitliche Nachweise

mindestens Tauglichkeit für Atemschutzgeräte der Gruppe 2 (alt: G26.II)

Persönliche Ausrüstung

Brillenträger führen einen eigenen Atemanschluss mit entsprechender Brille mit

Anzahl Lehrgangsplätze

16

Lehrgangskurzbeschreibung

Eintägiges Seminar zu Änderungen im Strahlenschutzrecht und Strahlenschutz im Bereich der Feuerwehr durch einen Fachvortrag und ein Messpraktikum.

Qualifikation

Der ist Kurs zum Erhalt der Fachkundegruppe S 2.2 gemäß der Fachkunderichtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung anerkannt. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Das Absolvieren ist der zuständigen Aufsichtsbehörde selbstständig anzuzeigen.

Freistellung nach WBG**

Nein
 

Besonderheiten

Durchführung in Tagesdienstbekleidung / wetterabhängig Durchführung anteilig in Wetterschutzkleidung (der Jahreszeit angepasst).
Sofern bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnahmemeldungen (8) nicht vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.
Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte stattfinden können.

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

Hier folgt eine Information Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 14.07.2026


Termine 2027
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Nr. 4412/27: 02.11. – 02.11.

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2027