Katastrophenschutzausbildung: Führung einer Brandschutz- oder Feuerwehrbereitschaft
Lehrgang für Brand,- Feuerwehrbereitschaftsführungen
Voraussetzungen
- Mitführung eines Führungsfahrzeuges- abgeschlossene Ausbildung Verbandsführung gemäß der FwDV 2
- die untere Katastrophenschutzbehörde benennt im Auftrag des Ministeriums des Inneren die Brandschutzbereitschaftsführung (Land)
- die untere Katastrophenschutzbehörde benennt in Abstimmung mit den Kreis,- Stadtfeuerwehrverbänden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Kreis/Stadt)
Funktionen
- Funktionsträgerinnen und Funktionsträger als Bereitschaftsführung oder als Zugführerin oder Zugführer in einer Feuerwehr,- oder BrandschutzbereitschaftBesondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die Feuerwehreinsatzjacke und Sicherheitsschuhwerk sind mitzuführenAnzahl Lehrgangsplätze
16Lehrgangskurzbeschreibung
Im Lehrgang werden Grundlagen zum Führen einer Feuerwehr- oder Brandschutzbereitschaft gelegt. Themenschwerpunkte sind u.a. Marschplanung/ -durchführung, Organisation von Bereitstellungsräumen und mögliche Einsatzbereiche einer Bereitschaft.Qualifikation
Die Teilnahme an dem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Das Seminar hat eine Dauer von 5 Tagen. Es beginnt um 10:20 Uhr und endet voraussichtlich am letzten Tag gegen 12:00 Uhr.Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte stattfinden können.
Nach Möglichkeit sollte ein Führungsfahrzeug zum Lehrgang mitgeführt werden!
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 08.07.2025
1. Halbjahr |
Nr. 0411/26: 19.01. 23.01. |
2. Halbjahr |
Nr. 4810/26: 23.11. 27.11. |