Katastrophenschutzausbildung: Reaktorerkundungstruppkraftwagen
ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung: Ausbildung für die Besatzung der Reaktorerkundungstruppkraftwagen (SH)
Voraussetzungen
- Mitführung eines Reaktorerkundungstruppkraftwagens- abgeschlossen Ausbildung zur Truppfrau bzw. zum Truppmann
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung "CBRN-Einsatz" bzw. "ABC-Einsatz"
- Benennung der Teilnehmenden durch die untere Katastrophenschutzbehörde
Funktionen
Vorgesehene Verwendung als Fahrzeugbesatzung derReaktorerkundungstruppkraftwagen
Besondere gesundheitliche Nachweise
mindestens Tauglichkeit für Atemschutzgeräte der Gruppe 2 (alt: G26.II)Persönliche Ausrüstung
Brillenträger führen einen eigenen Atemanschluss mit entsprechender Brille mitAnzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
- Einweisung in die Messgeräte und deren Nutzung.- Verhalten gemäß der entsprechenden Mess- und Probennahme Anweisung.
- Durchführung praktischer Übungen.
Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Damit an der eigenen Ausstattung ausgebildet werden kann, sind die Reaktorerkundungstruppkraftwagen jeweils zur Einweisung mitzubringen.Sofern bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderlichen Teilnahmemeldungen (6) nicht vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.
Beachten Sie bitte, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterrichte stattfinden können.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 17.06.2025
1. Halbjahr |
Nr. 1612/26: 13.04. 17.04. |
Nr. 2413/26: 08.06. 12.06. |
2. Halbjahr |