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KW 49  04.12.2024  00:16

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
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Feuerwehrausbildung: Gruppenführung II – E-Learning

Lehrgang für die Funktion der Gruppenführerin oder des Gruppenführers

Voraussetzungen

• Abschluss des Lehrgangs Gruppenführung I oder des Lehrgangs Gruppenführung I E-learning

Funktionen

Vorgesehene Wahl oder Bestellung
• zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer und deren
Vertretungen
• zur Jugendfeuerwehrwartin oder zum Jugendfeuerwehrwart
und deren Vertretungen
• zur Kreisausbilderin oder zum Kreisausbilder
• Disponentin oder Disponent in den Feuerwehreinsatz- und
Rettungsleitstellen der Kreise und kreisfreien Städte

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine

Persönliche Ausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist während der Präsenzphase mitzubringen.

Anzahl Lehrgangsplätze

22

Lehrgangskurzbeschreibung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe.

Qualifikation

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für die Teilnahme an folgenden Lehrgängen ist:
• Zugführung
• Leiten einer Feuerwehr
• Ausbilder in der Feuerwehr
• Technische Hilfe und Brandbekämpfung in Bahnanlagen II
(THuBiB II)

Freistellung nach WBG**

Ja, unter der Nr.: WBG/B/29175
 

Besonderheiten

Die theoretischen Inhalte des Lehrgangs werden in einem definierten Zeitraum über eine Lernwelt zum Selbststudium angeboten und durch eine Lehrgangs- und Lernplattform ergänzt. Die praktischen Inhalte werden während einer Präsenzphase an der Landesfeuerwehrschule vermittelt. Während der Selbstlernphase haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, die LFS SH über vorher vereinbarte Wege zu kontaktieren. Die Selbstlern- und Präsenzphase stellt einen geschlossenen Lehrgang dar, der zusammenhängend besucht werden muss.
Wir achten auf Schwarz-Weiß Trennung. Bringen Sie deshalb Ihre Schutzkleidung verpackt in einer Tasche mit und nutzen Sie die Spinde auf dem Übungsgelände. Keine Schutzkleidung auf den Unterkünften!

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  

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Stand der Lehrgangsbeschreibung: 17.01.2024


Termine 2024
1. Halbjahr
Nr. 1003/24: 04.03. – 06.03.
Nr. 2604/24: 24.06. – 26.06.
2. Halbjahr
Nr. 4503/24: 04.11. – 06.11.

Hinweis auf einen internen Link Zurück zur Detail-Übersicht der Lehrgänge in 2024