Interessenbekundungsverfahren
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein in Harrislee, besteht ein Bedarf an
Ehrenamtlich tätigen Kräften im Lehrbereich
für die Ausbildung im Bereich der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
In den Ausbildungsveranstaltungen an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein werden jährlich etwa 9.000 Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer aus den Bereichen der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufs- und Werkfeuerwehren sowie des Katastrophenschutzes für Führungs- und Sonderfunktionen oder ihre Laufbahngruppe aus- und fortgebildet. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und –teilnehmer werden internatsmäßig an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein untergebracht und verpflegt.
Der Bedarf an ehrenamtlich tätigen Kräften besteht insbesondere für folgende Aufgabengebiete im Sachgebiet „Ausbildungslehre, Zugführung und innere Führung“:
- Theoretische und praktische Ausbildung in den Lehrgängen Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
- Der Zeitraum eines Einsatzes erstreckt sich i.d.R. auf 5 Werktage
Das Anforderungsprofil
Voraussetzungen sind:
- Abgeschlossene Ausbildung der Brandschutzerziehung und -aufklärung
und
- Erfolgreicher Abschluss der Truppführungsausbildung
Darüber hinaus ergeben sich folgende Anforderungen:
- Mehrjährige Erfahrung in der Durchführung der Brandschutzerziehung / Brandschutzaufklärung auf kommunaler Ebene
- Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, wünschenswert ist die Fahrerlaubnisklasse C1
- Wünschenswert ist eine abgeschlossene Gruppenführungsausbildung
Wir bieten Ihnen
- Eine Entschädigung in Höhe von 18,00 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) entsprechend der Anlage 2 zur Schulordnung.
- Eine Entschädigung für notwendige Vorbereitungsstunden (60 Minuten) in Höhe von 12,00 Euro entsprechend der Anlage 2 zur Schulordnung.
Rechtliche Grundlagen für die Mitwirkung als ehrenamtlich tätige Kraft
- Die rechtliche Grundlage bildet die Anlage 2 zur Schulordnung
Umfang der Mitwirkung
Wünschenswert ist, dass Sie mindestens ein- bis zweimal im Jahr für die o.a. Veranstaltungen verlässlich zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Einarbeitung würden Sie mindestens einmal einen vollständigen Lehrgang in einer Hospitation begleiten. Im Anschluss werden Sie im laufenden Lehrbetrieb eingearbeitet um sich abschließend einer Lehrprobe zu unterziehen. Ihr aussagekräftiges Motivationsschreiben mit einer Übersicht Ihrer zum Angebot passenden Qualifikationen- und entsprechenden Nachweise richten Sie bitte unter dem Kennwort LFS 09/2026 bis zum
25.10.2026
an die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein ausschließlich in elektronischer Form als zusammenhängendes PDF Dokument an bewerbung@lfs.landsh.de.
Auf die Vorlage von Lichtbildern verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an soeren.hansen@lfs.landsh.de, (Tel: 0461/7744-221).
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