Interessenbekundungsverfahren
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein in Harrislee, besteht ein Bedarf an
Ehrenamtlich tätigen Kräften im Lehrbereich
für die Ausbildung von Gruppenführungen der freiwilligen Feuerwehr
In den Ausbildungsveranstaltungen an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein werden jährlich etwa 9.000 Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer aus den Bereichen der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufs- und Werkfeuerwehren sowie des Katastrophenschutzes für Führungs- und Sonderfunktionen oder ihre Laufbahngruppe aus- und fortgebildet. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und –teilnehmer werden internatsmäßig an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein untergebracht und verpflegt.
Der Bedarf an ehrenamtlich tätigen Kräften besteht insbesondere für folgende Aufgabengebiete im Sachgebiet „Technische Lehrgänge und Gruppenführungsausbildung“:
- Praktische Ausbildung (Einsatzübungen) in den Lehrgängen Gruppenführung
- Der Zeitraum eines Einsatzes erstreckt sich i.d.R. auf 3 Werktage
Das Anforderungsprofil
Voraussetzungen sind:
- Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, der Fachrichtung Feuerwehr mit dem Abschluss B 3 (Gruppenführungsqualifikation)
oder
- Mindestens Gruppenführungsausbildung im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr
Darüber hinaus ergeben sich folgende Anforderungen:
- Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Feuerwehrwesens, insbesondere in den landesweiten Feuerwehr-Rechtsnormen und Feuerwehrdienstvorschriften
- Erfahrungen im Bereich der Ausbildung von Funktionen in der Feuerwehr auf Standort-, Amts- oder Kreisebene (z.B. Truppausbildung) oder Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung.
- Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, wünschenswert ist die Fahrerlaubnisklasse C
- Wünschenswert ist die Qualifikation als Ausbilder/in in der Feuerwehr oder die Ausbildereignungsprüfung (IHK) bzw. Teil 4 der Meisterprüfung
Wir bieten Ihnen
- Eine Entschädigung in Höhe von 18,00 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) entsprechend der Anlage 2 zur Schulordnung.
- Eine Entschädigung für notwendige Vorbereitungsstunden (60 Minuten) in Höhe von 12,00 Euro entsprechend der Anlage 2 zur Schulordnung.
Rechtliche Grundlagen für die Mitwirkung als ehrenamtlich tätige Kraft
- Die rechtliche Grundlage bildet die Anlage 2 zur Schulordnung
Umfang der Mitwirkung
Wünschenswert ist, dass Sie mindesten einmal im Monat für die o.a. Veranstaltungen verlässlich zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Einarbeitung würden Sie mindestens einmal einen vollständigen Lehrgang in einer Hospitation begleiten. Im Anschluss werden Sie im laufenden Lehrbetrieb eingearbeitet um sich abschließend einer Lehrprobe zu unterziehen.
Ihr aussagekräftiges Motivationsschreiben mit einer Übersicht Ihrer zum Angebot passenden Qualifikationen- und entsprechenden Nachweise richten Sie bitte unter dem Kennwort LFS 08/2026 bis zum
25.10.2026
an die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein ausschließlich in elektronischer Form als zusammenhängendes PDF Dokument an bewerbung@lfs.landsh.de.
Auf die Vorlage von Lichtbildern verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an christian.arp@lfs.landsh.de, (Tel: 0461/7744-210).
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