Zusatzqualifikation zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer bzw. Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter
Seit der Sommerpause 2006 können Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Gruppenführungsausbildung mit einer theoretischen Zusatzprüfung die Qualifikation als Brandschutzhelferin oder -helfer erwerben. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Zugführungsausbildung steht die Qualifikation als Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter offen.
Brandschutzhelferin oder Brandschutzhelfer
In den Lehrgänge der Gruppenführung oder der Brandschutzaufklärung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach der Sommerpause 2006 die Möglichkeit einer zusätzlichen schriftlichen Prüfung mit 25 Fragen angeboten. Bei erfolgreichem Bestehen dieser Zusatzprüfung erhalten sie eine besondere Brandschutzhelferinnen unf -helfer

Brandschutzhelferinnen unf -helfer
nach bestandener Prüfung
Bei der Ausbildung Brandschutzaufklärung wird die Möglichkeit dieses zusätzlichen Tests am dritten Lehrgangstag nachmittags angeboten. Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Gruppenführerin, zum Gruppenführer oder für die Brandschutzaufklärung nach der Sommerpause 2005 beendet haben, können Sie freiwillig an diesem zusätzlichen Test donnerstags von 17:00 bis 18:00 Uhr teilnehmen. Für die Teilnahme an diesem Test melden Sie sich bitte über das Lehrgangsbüro der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein bei Frau Palitis unter der Rufnummer (04 61) 77 44 120 an, die Ihnen die Termine nennt. Allerdings müssen Sie die Reisekosten selbst tragen und eine Übernahme der Erstattungsansprüche von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist in diesem Fall leider ebenfalls nicht möglich. Eine Veröffentlichung der Terminplanungen dieser Zusatzprüfungen erfolgt nach der Sommerpause im Internet. Bei einer Lehrgangsteilnahme an den Lehrgängen der Gruppenführung oder Brandschutzaufklärung vor der Sommerpause 2005 ist der Erwerb dieser zusätzlichen Qualifikation leider nicht möglich.
Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzbeauftragter
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nach der Sommerpause 2006 an den Teilen 1 und 2 der Ausbildung zur Zugführung teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen haben, können mit einer zusätzlichen Ausbildungswoche die Qualifikation zur Brandschutzbeauftragten oder zum Brandschutzbeauftragten erwerben. Diese zusätzliche Ausbildungswoche wird in der 38. Kalenderwoche an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein durchgeführt und zertifiziert. Die Teilnahme an diesem Seminar ist für Sie kostenfrei. Das Lehrgangsmeldeverfahren erfolgt über die Geschäftsführungen der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Zugführungsausbildungen der Jahre 2000 bis zur Sommerpause 2006 wird ein zusätzliches eintägiges Seminar angeboten, um die erforderlichen Voraussetzungen zu erwerben, die in diesen Lehrgängen bisher noch nicht angeboten wurden. Das Seminar umfasst voraussichtlich fünf Ausbildungsstunden. Die Terminplanung erfolgt über das Lehrgangsbüro der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein und wird nach der Sommerpause im Internet veröffentlicht. Allerdings müssen Sie auch in diesem Fall die Reisekosten selbst tragen und eine Übernahme der Erstattungsansprüche von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist in diesem Fall leider ebenfalls nicht möglich.
Nicht mehr möglich ist der Erwerb der Qualifikation für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die vor 2000 die Ausbildung zur Zugführung abgeschlossen haben.
Zusammenfassend sind die Qualifikationen in den nachstehenden Grafiken dargestellt.






