Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung: Fortbildung Strahlenschutz
Ausbildung zum Erhalt der Fachkunde S2.2 gem. der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) für die Feuerwehr / LZ-G der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Erwerb der Fachkunde S2.2 gem. der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vor nicht mehr als fünf Jahren. Einsatz in einer entsprechenden Funktion bei einer Feuerwehr / LZ-G und Registrierung bei der zuständigen Fachbebhörde des Landes Schleswig-Holstein.Andernfalls ist ein erneutes Absolvieren des Grundlehrgangs notwendig.
Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt.
Bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen wird die Fortbildung auch kurzfristig abgesagt.
Funktionen
Einsatz in einer entsprechenden Funktion bei einer Feuerwehr / LZ-G und Registrierung bei der zuständigen Fachbebhörde des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).Besondere gesundheitliche Nachweise
Tauglichkeit nach G 26 IIPersönliche Ausrüstung
Wetterschutzkleidung / EinsatzschutzkleidungAnzahl Lehrgangsplätze
16Lehrgangskurzbeschreibung
Eintagesseminar zum Thema Umgang mit Strahlenquellen und Strahlenschutz im Bereich der Feuerwehr.Fachvortrag und Messpraktikum.
Qualifikation
Bescheinigung der notwendigen Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde S2.2 gem. der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) zur Vorlage bei der zuständigen Fachbehörde im Land Schleswig-Holstein.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Durchführung in Tagesdienstbekleidung / wetterabhängig Durchführung anteilig in Wetterschutzkleidung (der Jahreszeit angepasst).** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Abgesagte Lehrgänge werden nicht angezeigt.
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 10.11.2023
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
Nr. 4909/23: 07.12. 07.12. |
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