Voraussetzungen
Die untere Katastrophenschutzbehörde benennt die Teilnehmerin oder den Teilnehmer. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer sollte Grundkenntnisse im Umgang mit dem Internet und sozialen Medien besitzen.Funktionen
Mitarbeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit insbesondere für die Bearbeitung der sozialen Medien.Besondere gesundheitliche Nachweise
Persönliche Ausrüstung
ArbeitslaptopAnzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Der Schwerpunkt dieses Lehrgangs liegt auf der Nutzung der sozialen Medien für die Information/Warnung der Bevölkerung und die Erstellung eines digitalen Lagebildes im Einsatz. Zusäztlich geht es um die Präsentation der Feuerwehren in den sozialen Medien für die Mitgliederwerbung.Qualifikation
Es werden Grundkenntnisse im Arbeiten mit dem Internet insbesondere beim Erstellen und Nutzen der sozialen Medien erlangt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Der Lehrgang wird ohne Präsenzanteile durchgeführt. Die technischen Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage der LFS. Eine Rückmeldung zum Online-Lehrgang muss erfolgen unter: www.lfs-sh.de/Online.** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 23.02.2022
1. Halbjahr |
Nr. 0307/22: 17.01. 19.01. – abgesagt |
2. Halbjahr |
