Voraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung Sekundäre Prävention (Teil 1-3)Aktiv im Einsatznachsorgeteam des Kreis- oder Stadtfeuerwehrverbandes oder der BF.
Gültige PSNV-Card Schleswig-Holstein.
Funktionen
Peer im EinsatznachsorgeteamBesondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.Anzahl Lehrgangsplätze
18Lehrgangskurzbeschreibung
Die Sekundäre Prävention im Bereich der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E) beinhaltet die Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge. Das umfasst Maßnahmen im Rahmen von Einzelberatungs- und Gruppennachsorgegesprächen inkl. einer Bedürfnis- und Bedarfserhebung sowie die Vermittlung in weitere Hilfen und Netzwerke.Tagesfortbildung um die Kenntnisse im Bereich PSNV-E zu aktualisieren.
Die Landesfeuerwehrschule ist Mitglied in der A7-Konferenz. Alle Ausbildungen im Bereich PSNV-E erfolgen nach den A7-Richtlinien und Qualitätsstandards.
Qualifikation
Die Teilnahme an dem Seminar wird bescheinigt.Diese Fortbildung erfüllt die Qualitätsanforderungen des Landes Schleswig-Holstein für den Bereich PSNV-E im öffentlichen Raum und kann zur Beantragung der Verlängerung einer PSNV-Card Schleswig-Holstein in dem Bereich eingesetzt werden.
Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Nummer der PSNV-Card im Bemerkungsfeld eintragen!Der Lehrgang wird ohne Präsenzanteile durchgeführt. Die technischen Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage der LFS. Eine Rückmeldung zum Online-Lehrgang muss erfolgen unter: www.lfs-sh.de/online
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 23.06.2022
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
