Lehrgang für die Funktion der Gerätewartin oder des Gerätewartes
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Truppführerinoder zum Truppführer
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Maschinistin
oder zum Maschinisten
Funktionen
Entsprechende Funktion• einer Gerätewartin bzw. eines Gerätewartes in einer
freiwilligen Feuerwehr oder einer feuerwehrtechnischen
Zentrale
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Zur Begrüßung Dienstanzug tragen. Zur prakt. Ausbildung Tagesdienstkleidung und SicherheitsschuheAnzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen gem. der FwDV 2.Die vermittelten Inhalte orientieren sich dabei am DGUV-Grundsatz 305-002 sowie an weiteren Vorgaben des Unfallversicherers.
Qualifikation
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang Kreisausbildung (Ausbildung von Maschinisten) ist.Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/25956Besonderheiten
Für die praktische Ausbildung und die ausbildungsbegleitende Nutzung unserer Lehr- und Lernplattform (Moodle) ist das Mitbringen eines EDV Gerätes (Tablet, Laptop)zwingend erforderlich.** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 08.06.2022
1. Halbjahr |
Nr. 0203/22: 10.01. 14.01. – abgesagt |
Nr. 0303/22: 17.01. 21.01. – abgesagt |
Nr. 1204/22: 21.03. 25.03. |
Nr. 1303/22: 28.03. 01.04. |
Nr. 1903/22: 09.05. 13.05. |
Nr. 2203/22: 30.05. 03.06. |
Nr. 2603/22: 27.06. 01.07. |
2. Halbjahr |
Nr. 3903/22: 26.09. 30.09. |
