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KW 22  02.06.2023  15:07

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
Hier steht ein Foto von der Landesfeuerwehrschule
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Katastrophenschutzausbildung: Personal Information und Kommunikation des KatS

Lehrgang für die Funktion der Sprechfunkerin oder des Sprechfunkers im Katastrophenschutz

Voraussetzungen

• abgeschlossene Ausbildung zur Sprechfunkerin bzw. zum
Sprechfunker auf Standortebene entsprechend der FwDV 2 einschließlich der Ergänzung Digitalfunkausbildung

Funktionen

• Sprechfunkerin oder Sprechfunker einschließlich
Stellvertretungen in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes oder im Bereich
Information und Kommunikation des Führungsstabes
(IuK FüStab) / Technische Einsatzleitung (TEL)

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine

Persönliche Ausrüstung

Wetterfeste Kleidung ist mitzuführen.

Anzahl Lehrgangsplätze

20

Lehrgangskurzbeschreibung

• Führungsorganisation
• Digitailfunkanwendung
• Aufbau der Kommunikationsstruktur mit der besonderen
Rufnamenregelung
• Rechtliche Grundlagen für den Fernmeldebetrieb
• Physikalische Grundlagen
• Fertigen von Fernmeldeskizzen
• Verwenden von Taktischen Zeichen
• Gerätekunde
• Sprechfunkbetrieb:
Nachrichtenarten und Vorrangstufen
Nachrichtenübermittlung im KatS
Führen von Betriebsunterlagen

Qualifikation

Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.

Freistellung nach WBG**

Nein
 

Besonderheiten

Der Lehrgang hat eine Dauer von 5 Tagen und endet am Abreisetag voraussichtlich um 12:00 Uhr. Für die praktische Ausbildung sollen die TM ein MZF oder ELW 1 mit einem funktionstüchtigen MRT-Gerät mitbringen.
Sofern bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnahmemeldungen (9) nicht vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.
Beachte Sie, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterricht statt finden können.

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  
 
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 17.08.2022


Termine 2022
1. Halbjahr
Nr. 0708/22: 14.02. – 18.02. – abgesagt
Nr. 2607/22: 27.06. – 01.07.
2. Halbjahr
Nr. 3408/22: 22.08. – 26.08.

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