Lehrgang für die Funktion der Sprechfunkerin oder des Sprechfunkers im Katastrophenschutz
Voraussetzungen
• abgeschlossene Ausbildung zur Sprechfunkerin bzw. zumSprechfunker auf Standortebene entsprechend der FwDV 2 einschließlich der Ergänzung Digitalfunkausbildung
Funktionen
• Sprechfunkerin oder Sprechfunker einschließlichStellvertretungen in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes oder im Bereich
Information und Kommunikation des Führungsstabes
(IuK FüStab) / Technische Einsatzleitung (TEL)
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Wetterfeste Kleidung ist mitzuführen.Anzahl Lehrgangsplätze
20Lehrgangskurzbeschreibung
• Führungsorganisation• Digitailfunkanwendung
• Aufbau der Kommunikationsstruktur mit der besonderen
Rufnamenregelung
• Rechtliche Grundlagen für den Fernmeldebetrieb
• Physikalische Grundlagen
• Fertigen von Fernmeldeskizzen
• Verwenden von Taktischen Zeichen
• Gerätekunde
• Sprechfunkbetrieb:
Nachrichtenarten und Vorrangstufen
Nachrichtenübermittlung im KatS
Führen von Betriebsunterlagen
Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Der Lehrgang hat eine Dauer von 5 Tagen und endet am Abreisetag voraussichtlich um 12:00 Uhr. Für die praktische Ausbildung sollen die TM ein MZF oder ELW 1 mit einem funktionstüchtigen MRT-Gerät mitbringen.Sofern bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnahmemeldungen (9) nicht vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.
Beachte Sie, dass auch nach 16:15 Uhr noch Unterricht statt finden können.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 17.08.2022
1. Halbjahr |
Nr. 0708/22: 14.02. 18.02. – abgesagt |
Nr. 2607/22: 27.06. 01.07. |
2. Halbjahr |
Nr. 3408/22: 22.08. 26.08. |
