Voraussetzungen
Psychosoziale Fachkraft in der Einsatznachsorge, Abgeschlossene Ausbildung PSNV-E Sekundäre PräventionGültige PSNV-Card Schleswig-Holstein
Funktionen
Psychosoziale Fachkraft PSNV-EBesondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlichAnzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Die Fachwarte sind als Psychosoziale Fachkräfte für die Durchführung aller Maßnahmen im Bereich PSNV-E verantwortlich und in der Fürsorgepflicht der psychosoziale Rückhalt für die Peers. In der Fortbildung werden Erfahrungen ausgetauscht, Fachthemen diskutiert und Absprachen getroffen.Die Landesfeuerwehrschule ist Mitglied in der A7-Konferenz. Alle Ausbildungen im Bereich PSNV-E erfolgen nach den A7-Richtlinien und Qualitätsstandards.
Qualifikation
Die Teilnahme an dem Seminar wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Nummer der PSNV-Card im Bemerkungsfeld eintragen!Der Lehrgang wird ohne Präsenzanteile durchgeführt. Die technischen Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage der LFS. Eine Rückmeldung zum Online-Lehrgang muss erfolgen unter: www.lfs-sh.de/online
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 23.02.2022
1. Halbjahr |
Nr. 0710/22: 15.02. 15.02. |
2. Halbjahr |
