Fortbildung für die Funktion der Atemschutzgerätewartin oder des Atemschutzgerätewartes oder deren Stellvertretung(en)
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführung• erfolgreich abgeschlossene Atemschutzgeräteträger/-in
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Atemschutzgerätewart an einer Landesfeuerwehrschule, des Technischen Hilfswerks oder einer Ausbildungsstelle der BG RCI
• Alternativ kann auch eine Grundausbildung zum Atemschutzgerätewart eines Herstellers für Atemschutztechnik der Feuerwehr erfolgreich besucht worden sein.
Funktionen
Atemschutzgerätewartin bzw. Atemschutzgerätewart oder deren Stellvertretung deren Ausbildung zum Atemschutzgerätewart mindestens 5 Jahre zurück liegt.Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Für die Fortbildung wird Tagesdienstkleidung und Sicherheitsschuhwerk benötigt.Anzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Ziel der Ausbildung ist die Auffrischung der Kenntnisse im Bereich Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutztechnik der Feuerwehr, insbesondere Änderungen in den Vorgaben der DGUV, der vfdb und der Hersteller.Qualifikation
Die Teilnahme an dieser Fortbildung wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
NeinBesonderheiten
Für die praktische Ausbildung und die ausbildungsbegleitende Nutzung unserer Lehr- und Lernplattform ist zwingend das Mitbringen eines EDV Gerätes (Tablet, Laptop) erforderlich.Die verwendeten Unterlagen erhalten Sie auch in Form eines USB Sticks.
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 08.06.2022
1. Halbjahr |
Nr. 1602/22: 19.04. 20.04. |
Nr. 1603/22: 21.04. 22.04. |
2. Halbjahr |
