Lehrgang für Beauftragte Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Truppführerinoder zum Truppführer
(Besondere Einzelfälle sind mit dem Lehrgangsbüro der Landesfeuerwehrschule abzusprechen.)
Funktionen
Wahl oder Bestellung• zur Beauftragten bzw. zum Beauftragten
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
Besondere gesundheitliche Nachweise
Persönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich.Anzahl Lehrgangsplätze
22Lehrgangskurzbeschreibung
Allgemeine Grundlagen der Brandschutzerziehung im Kindergarten- und Grundschulbereich sowie der Brandschutzaufklärung im Bereich der weiterführenden Schulen, der Betriebe und der BevölkerungQualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach WBG**
Ja, unter der Nr.: WBG/B/25710Besonderheiten
** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 25.08.2021
1. Halbjahr |
Nr. 1307/22: 28.03. 01.04. |
Nr. 1707/22: 25.04. 29.04. |
Nr. 2504/22: 20.06. 24.06. |
2. Halbjahr |
