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KW 22  02.06.2023  14:09

Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein
Hier steht ein Foto von der Landesfeuerwehrschule
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Feuerwehrausbildung: Atemschutzgerätewartung

Lehrgang für die Funktion der Atemschutzgerätewartin oder des Atemschutzgerätewartes und deren Stellvertretung(en)

Voraussetzungen

• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppführung
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Tragen von
Atemschutzgeräten

Funktionen

Atemschutzgerätewartin bzw. Atemschutzgerätewart und deren Stellvertretung in einer feuerwehrtechnischen Zentrale oder einer Feuerwehr.
Ebenso Ausbilder für den Lehrgang Tragen von Atemschutzgeräten.

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine

Persönliche Ausrüstung

Für die Lehrgangsbegrüssung Dienstanzug.Für die praktische Ausbildung Tagesdienstkleidung und Sicherheitsschuhwerk.

Anzahl Lehrgangsplätze

12

Lehrgangskurzbeschreibung

Ziel der Ausbildung ist die Berechtigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutztechnik der Feuerwehr.
Werden in der Feuerwehr ausschließlich Atemanschlüsse (Vollmasken) und Lungenautomaten gewartet und gepflegt und ist kein Prüfgerät vorhanden, kann auch der Lehrgang "Atemschutzbeauftragte" besucht werden.

Qualifikation

Der Lehrgang berechtigt zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutztechnik der Feuerwehr gemäß vfdb Richtlinie 0840 Anhang 2 bzw. DGUV Information 205-013.
Dieser Lehrgang wird von den Herstellern von Atemschutztechnik für den Besuch weiterführender Lehrgänge anerkannt.

Freistellung nach WBG**

Ja, unter der Nr.: WBG/B/24301
 

Besonderheiten

Für die praktische Ausbildung kann ein Atemanschluss (Vollmaske) und Lungenautomat mitgebracht werden.
Für die praktische Ausbildung und die ausbildungsbegleitende Nutzung unserer Lehr- und Lernplattform ist zwingend das Mitbringen eines EDV Gerätes (Tablet, Laptop) erforderlich.
Die verwendeten Unterlagen erhalten Sie auch in Form eines USB Sticks.

** Weiterbildungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  
 
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 08.06.2022


Termine 2022
1. Halbjahr
Nr. 0503/22: 31.01. – 04.02. – abgesagt
Nr. 0903/22: 28.02. – 04.03. – abgesagt
Nr. 1803/22: 02.05. – 06.05.
2. Halbjahr
Nr. 2803/22: 11.07. – 15.07.
Nr. 3502/22: 29.08. – 02.09.
Nr. 4104/22: 10.10. – 14.10.
Nr. 4904/22: 05.12. – 09.12.
Nr. 5004/22: 12.12. – 16.12.

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