Führungsorganisation
Schreiben des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holsteinvom 13. April 2006 IV 337 /IV AfK 25 – 166. 431.15
Aufgrund des Beschlusses der IMK vom 06. Dezember 2002, ein bundesweit einheitliches und durchgängiges Führungssystem einzuführen, damit Rettungs- und Hilfskräfte aus den unterschiedlichen Organisationen ohne Reibungsverluste miteinander arbeiten können, hat der Arbeitskreis V der IMK (AK V) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat die „Hinweise zur Bildung von Stäben der administrativ-organisatorischen Komponente (Verwaltungsstab – VwS)“ erarbeitet. In der 61. Sitzung vom 21./22. Oktober 2003 hat der AK V empfohlen, diese Hinweise im Rahmen ihres Gesamtführungssystems umzusetzen.
Des Weiteren stellt der AK V in dieser Sitzung fest, dass interdisziplinären, überörtlich einsetzbaren Führungsunterstützungsstäben zur Beratung und Unterstützung der örtlich zuständigen Einsatzleiter eine große Bedeutung zukommt. Dafür kann jedes Land in eigener Zuständigkeit eine geeignete Regelung schaffen.
Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat sich nunmehr entschlossen, den Kreisen und kreisfreien Städten zunächst nur eine Empfehlung für die Errichtung eines Verwaltungsstabes zu geben. Dazu ist die Empfehlung des AK V den schleswig-holsteinischen Verhältnisse angepasst worden.
Bei einer zukünftigen Änderung der Führungsorganisation wird dann – auch nach Auswertung gemachter Erfahrungen – darüber zu entscheiden sein, ob diese Empfehlung als verbindlich umzusetzen ist.Mit freundlichen Grüßen
gez. Heinz Speckmann
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