Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder
Erlass des Innenministeriums vom 7. Juli 2009 – IV 333 – 166.035.0
Dieser Erlass beinhaltet folgende Punkte:
1 Allgemeines
2 Freiwillige Feuerwehren
2.1 Gliederung
2.2 Ausrüstung
2.3 Personalstärke
2.4 Ausbildung
2.5 Laufbahnen
3 Werkfeuerwehren
3.1 Ausrüstung
3.2 Personal
3.3 Ausbildung
3.4 Laufbahnen
4 Übergangsbestimmungen
5 Schlussbestimmungen
Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 1. August 2009 in Kraft und am 31. Juli 2014 außer Kraft.
Gleichzeitig tritt außer Kraft:
Erlass Gliederung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und der Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Gliederung und Ausbildung) (Amtsbl. Schl.-H. S. 127)*) vom 18. Februar 1998.
*) Gl.Nr. 2135.14
Der vollständige Erlass liegt als PDF-Dokument vor und kann hier abgerufen werden
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Anlagen:
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