Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 "Atemschutz"
(Ausgabe 2002)
Aussetzung der Voraussetzung der "Ausbildung als Gruppenführer" für die Funktion "Leiter des Atemschutzes"
Erlass des Innenminsteriums (IV 333 - 166.431.9) vom 13. Oktober 2003
In der zum 1. Juli 2003 in Kraft getretenen FwDV 7 wurde die Voraussetzung in der alten FwDV 7 (Ausgabe 1995) "Atemschutzgerätewartlehrgang" für die Funktion "Leiter des Atemschutzes" durch die Voraussetzung "Ausbildung als Gruppenführer" ersetzt. Aufgrund des großen Bedarfs an Gruppenführungsausbildung und begrenzten Ausbildungskapazitäten an der Landesfeuerwehrschule wird die Voraussetzung "Ausbildung als Gruppenführer" für die Funktion des "Leiter des Atemschutzes" bis auf weiteres ausgesetzt.
Die Kreise werden gebeten, die Gemeinden und Ämter darüber zu informieren.
Gez. Martin Lensing
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