Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 2
"Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren"
Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 13. November 2003 - IV 333 - 166.431.4
Aufgrund des § 42 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2002 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 2) wird die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuer-wehren" eingeführt.
Die Druckfassung ist bestellt und wird demnächst ausgeliefert.
Die im Erlass vom 13. Mai 1976 - IV 350 b - 126.292/1 - eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/1 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" - Rahmenvorschriften - und die im Erlass vom 5. April 1979 - IV 350 b - 166.292/2 - eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" - Musterausbildungspläne - werden aufgehoben.
Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
Die Kreise werden gebeten, die Gemeinden und Ämter darüber zu informieren.
Martin Lensing
Um zur Übersicht "Aktuelle Erlasse" zurückzukehren, klicken Sie bitte


