Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500
"Einheiten im ABC - Einsatz"
Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 28. November 2003 - IV 333 - 166.431.18
Aufgrund des § 42 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistun-gen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2002 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 2) wird die Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 "Einheiten im ABC-Einsatz" zum 1. Januar 2004 eingeführt.
Die Druckfassung ist bestellt und wird demnächst ausgeliefert. Die FwDV 500 kann auch unten auf dieser Seite als PDF-Dokument abgerufen werden.
Die im Erlass vom 1. Juli 1992 - IV 350 b - 166.261.10 - eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 9/1 "Strahlenschutz-Rahmenvorschriften", die im Erlass vom 14. August 1987 - IV 350 b - 166.251 - eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 9/2 "Strahlenschutz-Einsatzgrundsätze" und die im Erlass vom 1. November 1990 - IV 350 b - 166.251 - eingeführte Feuerwehr-Dienstvorschrift 14 "Gefährliche Stoffe und Güter" werden zum 1. Januar 2004 aufgehoben.Die Kreise werden gebeten, die Gemeinden und Ämter darüber zu informieren.
Gez. Martin Lensing
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