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KW 30  31.07.2010  10:43
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Seminar Brandschutzbeauftragte und Brandschutzbeauftragter

Nach verschiedenen Baubestimmungen, (z.B. Verkaufsstättenverordnung, Industriebaurichtlinie, Krankenhausbaurichtlinie etc.) ist es gesetzlich gefordert, eine Brandschutzbeauftragte bzw. einen Brandschutzbeauftragten in einem Betrieb zu benennen. Auch fordern immer mehr Versicherungen für die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgabe „Brandschutz“ eine verantwortliche Person. Grundsätzlich ist die Unternehmerin oder der Unternehmer für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich.

Die Brandschutzbeauftragten sollen die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Sie müssen daher neben der persönlichen auch fachliche Eignung besitzen. Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, sind sie hinzuzuziehen.


Zielgruppe:
Für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die im Betrieb als Brandschutzbeauftragte oder
Brandschutzbeauftragter vorgesehen sind.
 
Voraussetzungen:
Keine
 
Termine:
29. November bis 10. Dezember 2010
28. November bis 09. Dezember 2011
   
Dauer:
78 Unterrichtseinheiten
 
Teilnehmerzahl:
Minimal 6 Personen, maximal 15 Personen
 
Preis:
1.450,00 EUR pro Person einschl.
Unterkunft und Verpflegung

Hinweis:
Die Ausbildung zur Brandschutzbeauftragten bzw. zum Brandschutzbeauftragten findet in fachlicher Abstimmung mit der Bundesgenossenschaftlichen Information BGI 847 und der vfdb-Richtlinie 12/09-01 statt. 

Dieses Seminar wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein angeboten.