Seminar Brandschutzbeauftragte und Brandschutzbeauftragter
Nach verschiedenen Baubestimmungen, (z.B. Verkaufsstättenverordnung, Industriebaurichtlinie, Krankenhausbaurichtlinie etc.) ist es gesetzlich gefordert, eine Brandschutzbeauftragte bzw. einen Brandschutzbeauftragten in einem Betrieb zu benennen. Auch fordern immer mehr Versicherungen für die Wahrnehmung der umfangreichen Aufgabe „Brandschutz“ eine verantwortliche Person. Grundsätzlich ist die Unternehmerin oder der Unternehmer für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich.
Die Brandschutzbeauftragten sollen die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Sie müssen daher neben der persönlichen auch fachliche Eignung besitzen. Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, sind sie hinzuzuziehen.
Zielgruppe:
Für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die im Betrieb als Brandschutzbeauftragte oder
Brandschut
zbeauftragter vorgesehen sind.
Voraussetzungen:
Keine
Termine:
19. November bis 30. November 2012
18. November bis 29. November 2013
Dauer:
78 Unterrichtseinheiten
Teilnehmerzahl:
Minimal 6 Personen, maximal 15 Personen
Preis:
1.450,00 EUR pro Person einschl.
Unterkunft und Verpflegung
Hinweis:
Die Ausbildung zur Brandschutzbeauftragten bzw. zum Brandschutzbeauftragten findet in fachlicher Abstimmung mit der Bundesgenossenschaftlichen Information BGI 847 und der vfdb-Richtlinie
12/09-01 statt.
Dieses Seminar wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein angeboten.


