Feuerwehrausbildung: Seminar für Wehrführungen
Seminar für Amtswehrführungen und Gemeindewehrführungen
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1. Halbjahr |
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2. Halbjahr |
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Nr. 4904/12: 06.12. 07.12. |
Voraussetzungen
• abgeschlossene Ausbildung für die Führungstätigkeit als Amtswehrführerin bzw. Amtswehrführer sowie Gemeindewehrführerin bzw. GemeindewehrführerFunktionen
Vorgesehene Wahl oder Bestellung:• zur Amtswehrführerin oder zum Amtswehrführer und deren Vertretungen
• zur Gemeindewehrführerin oder zum Gemeindewehrführer und deren Vertretungen
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.Anzahl Lehrgangsplätze
48Lehrgangskurzbeschreibung
Die Inhalte der Fortbildungen werden jeweils durch die aktuellen Ausbildungspläne auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein veröffentlichtQualifikation
Die Teilnahme an dem Seminar wird bescheinigt.Freistellung nach BFQG**
Ja, unter der Nr.: 00672 00 B 1103 11Besonderheiten
Erforderliche Absprachen zu den Teilnahmevoraussetzungen treffen Sie bitte mit den Geschäftsstellen der Kreis- und Stadtwehrführungen. Das Seminar hat eine Dauer von zwei Tagen und endet am Abreisetag um 15:00 Uhr. Das Seminar kann im Umfang der Stunden des Ausbildungsplanes auf die nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 1.10 geforderten Fortbildungsstunden angerechnet werden.** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 10.03.2011
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