Feuerwehrausbildung: Tiefbauunfälle
Lehrgang für Ausbilderinnen und Ausbilder "Tiefbauunfälle"
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1. Halbjahr |
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2. Halbjahr |
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Nr. 3409/10: 26.08. 27.08. |
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Nr. 3508/10: 30.08. 31.08. |
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Nr. 3509/10: 02.09. 03.09. |
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Nr. 3603/10: 08.09. 09.09. |
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zurTruppführerin oder zum Truppführer
Funktionen
Funktion als• Ausbilderinnen und Ausbilder, die auf Standortebene die Thematik der Tiefbauunfälle vermitteln
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist mit zu bringen.Anzahl Lehrgangsplätze
15Lehrgangskurzbeschreibung
Theoretische Grundlagen zu Tiefbauunfällen Materialkunde Verbaukunde Retten von Personen aus Tiefen praktische ÜbungenQualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach BFQG**
Ja, unter der Nr.: 00672 00 B 2301 08Besonderheiten
Der Lehrgang hat eine Dauer von zwei Tagen und endet am Abreisetag um ca. 15:00 Uhr. Dieser Lehrgang kann im Umfang der Stunden des Ausbildungsplanes auf die nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 1.10 geforderten Fortbildungsstunden angerechnet werden.** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 09.01.2009
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