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KW 36  09.09.2010  01:39
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Feuerwehrausbildung: Tiefbauunfälle

Lehrgang für Ausbilderinnen und Ausbilder "Tiefbauunfälle"

Termine 2010
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Nr. 3409/10: 26.08. – 27.08.
Nr. 3508/10: 30.08. – 31.08.
Nr. 3509/10: 02.09. – 03.09.
Nr. 3603/10: 08.09. – 09.09.

Voraussetzungen

• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur
Truppführerin oder zum Truppführer
 

Funktionen

Funktion als
• Ausbilderinnen und Ausbilder, die auf Standortebene die Thematik der Tiefbauunfälle vermitteln
 

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine
 

Persönliche Ausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist mit zu bringen.
 

Anzahl Lehrgangsplätze

15
 

Lehrgangskurzbeschreibung

Theoretische Grundlagen zu Tiefbauunfällen Materialkunde Verbaukunde Retten von Personen aus Tiefen praktische Übungen
 

Qualifikation

Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.
 

Freistellung nach BFQG**

Ja, unter der Nr.: 00672 00 B 2301 08
 

Besonderheiten

Der Lehrgang hat eine Dauer von zwei Tagen und endet am Abreisetag um ca. 15:00 Uhr. Dieser Lehrgang kann im Umfang der Stunden des Ausbildungsplanes auf die nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 1.10 geforderten Fortbildungsstunden angerechnet werden.

** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  
 
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 09.01.2009
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