Feuerwehrausbildung: Funkbetriebszeugnis (SRC)
Lehrgang zum Erwerb des beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses zur Teilnahme am Seefunk
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1. Halbjahr |
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2. Halbjahr |
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Nr. 4904/10: 06.12. 10.12. |
Voraussetzungen
• gute Englischkenntnisse; die hierfür erforderlichen Vokabeln werden den Teilnehmerinen und Teilnehmern sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn übermittelt• Abgabe von einem Passbild
Funktionen
Kräfte der Feuerwehren, die bei der Aufgabe der Schiffsbrandbekämpfung in Schleswig-Holstein mitwirkenBesondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.Anzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Rechtsgrundlagen im Bereich Seefunk; Gerätekunde an Geräten des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems für die Schifffahrt; Aufnehmen und Absetzen von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen in englischer und deutscher SpracheQualifikation
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung durch die Bundesnetzagentur ab.Freistellung nach BFQG**
Ja, unter der Nr.: 00672 00 B 2286 08Besonderheiten
Der Lehrgang endet am Abreisetag um ca. 16:00 Uhr.** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 09.01.2009
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