Feuerwehrausbildung: Kreisausbildung in der Feuerwehr
Kreisausbildung
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1. Halbjahr |
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Nr. 0703/10: 15.02. 19.02. |
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Nr. 2003/10: 17.05. 21.05. |
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Nr. 2603/10: 28.06. 02.07. |
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2. Halbjahr |
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Nr. 3302/10: 16.08. 20.08. |
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Gruppenführerinoder zum Gruppenführer
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der für die Kreisausbilderin bzw. den Kreisausbilder erforderlichen Fachausbildung
• vorheriges Vorbereiten auf mindestens zwei Fachthemen aus dem jeweiligen Fachbereich, um während des Lehrganges hieraus eine Unterrichtseinheit darstellen zu können
Funktionen
Wahl oder Bestellung• zur Kreisausbilderin oder zum Kreisausbilder
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen.Anzahl Lehrgangsplätze
15Lehrgangskurzbeschreibung
Allgemeine Organisations- und Rechtsgrundlagen, Lehrplanerstellung, Ausbilden, FührenQualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach BFQG**
Ja, unter der Nr.: 0067200B164807Besonderheiten
Erforderliche Absprachen zu den Teilnahmevoraussetzungen und den Funktionen treffen Sie bitte mit den Geschäftsstellen der Kreis- und Stadtwehrführungen.** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 14.05.2009
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