Feuerwehrausbildung: Seminar Brandschutzerziehung/ Brandschutzaufklärung
Fortbildung für die Fachwartinnen und Fachwarte Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung der Kreise und kreisfreien Städte
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1. Halbjahr |
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Nr. 1603/10: 19.04. 20.04. |
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2. Halbjahr |
Voraussetzungen
• Teilnahme an dem Lehrgang Brandschutzerziehung• Teilnahme an dem Lehrgang Brandschutzaufklärung
Funktionen
Wahl oder Bestellung• zur Fachwartin bzw. zum Fachwart Brandschutzerziehung /
Brandschutzaufklärung
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen.Anzahl Lehrgangsplätze
20Lehrgangskurzbeschreibung
Neuerungen aus den Bereichen der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung, Einweisung in neue Medien für den Bereich Brandschutzaufklärung, zeitnahe aktuelle Themen aus den gesamten Bereichen der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung.Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Seminar wird bescheinigt.Freistellung nach BFQG**
Ja, unter der Nr.: 00672 00 B 2292 08Besonderheiten
Das Seminar hat eine Dauer von zwei Tagen und endet am Abreisetag voraussichtlich um 14:00 Uhr. Das Seminar kann im Umfang der Stunden des Ausbildungsplanes auf die nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 1.10 geforderten Fortbildungsstunden angerechnet werden.** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 25.11.2009
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