Katastrophenschutzausbildung: Personal Information und Kommunikation des KatS
Lehrgang für die Funktion der Sprechfunkerin oder des Sprechfunkers im Katastrophenschutz
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1. Halbjahr |
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2. Halbjahr |
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Nr. 3905/10: 27.09. 01.10. |
Voraussetzungen
• abgeschlossene Ausbildung zur Sprechfunkerin bzw. zumSprechfunker auf Standortebene entsprechend der FwDV 2
Funktionen
• Sprechfunkerin oder Sprechfunker einschließlichStellvertretungen in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes oder im Bereich
Information und Kommunikation des Führungsstabes
(IuK FüStab) / Technische Einsatzleitung (TEL)
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen.Anzahl Lehrgangsplätze
20Lehrgangskurzbeschreibung
• Führungsorganisation • Aufbau der Kommunikationsstruktur mit der besonderen Rufnamenregelung • Rechtliche Grundlagen für den Fernmeldebetrieb • Physikalische Grundlagen • Fertigen von Fernmeldeskizzen • Verwenden von Taktischen Zeichen • Gerätekunde im 2-m- und 4-m-Band • Sprechfunkbetrieb: Nachrichtenarten und Vorrangstufen Nachrichtenübermittlung im KatS Führen von BetriebsunterlagenQualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach BFQG**
NeinBesonderheiten
Sofern bis 10 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnahmemeldungen nicht vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 19.09.2008
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