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KW 36  10.09.2010  14:53
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Katastrophenschutzausbildung: Personal Information und Kommunikation des KatS

Lehrgang für die Funktion der Sprechfunkerin oder des Sprechfunkers im Katastrophenschutz

Termine 2010
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Nr. 3905/10: 27.09. – 01.10.

Voraussetzungen

• abgeschlossene Ausbildung zur Sprechfunkerin bzw. zum
Sprechfunker auf Standortebene entsprechend der FwDV 2

 

Funktionen

• Sprechfunkerin oder Sprechfunker einschließlich
Stellvertretungen in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes oder im Bereich
Information und Kommunikation des Führungsstabes
(IuK FüStab) / Technische Einsatzleitung (TEL)

 

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine
 

Persönliche Ausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen.
 

Anzahl Lehrgangsplätze

20
 

Lehrgangskurzbeschreibung

• Führungsorganisation • Aufbau der Kommunikationsstruktur mit der besonderen Rufnamenregelung • Rechtliche Grundlagen für den Fernmeldebetrieb • Physikalische Grundlagen • Fertigen von Fernmeldeskizzen • Verwenden von Taktischen Zeichen • Gerätekunde im 2-m- und 4-m-Band • Sprechfunkbetrieb: Nachrichtenarten und Vorrangstufen Nachrichtenübermittlung im KatS Führen von Betriebsunterlagen
 

Qualifikation

Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.
 

Freistellung nach BFQG**

Nein
 

Besonderheiten

Sofern bis 10 Wochen vor Lehrgangsbeginn die für eine wirtschaftliche und sinnvolle Durchführung erforderliche Mindestanzahl von Teilnahmemeldungen nicht vorliegt, wird der Lehrgang abgesagt.

** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  
 
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 19.09.2008
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