Feuerwehrausbildung: Seminar Kreisausbildung Sprechfunken
Seminar für die Funktion der Kreisausbilderin oder des Kreisausbilders
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1. Halbjahr |
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Nr. 1903/10: 11.05. 12.05. |
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2. Halbjahr |
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zurKreisausbilderin oder zum Kreisausbilder Sprechfunken
Funktionen
Wahl oder Bestellung• zur Kreisausbilderin bzw. zum Kreisausbilder Sprechfunken
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.Anzahl Lehrgangsplätze
20Lehrgangskurzbeschreibung
Die Inhalte des Seminars werden kurzfristig bekanntgegeben, um jeweils aktuelle Sachverhalte zu berücksichtigen.Qualifikation
Die Teilnahme an diesem Seminar wird bescheinigt.Freistellung nach BFQG**
Ja, unter der Nr.: 00 672 00 B 2305 08Besonderheiten
Das Seminmar hat eine Dauer von zwei Tagen. Es beginnt am Anreisetag um 19:00 Uhr und endet am Abreisetag um 14:00 Uhr. Das Seminar kann im Umfang der Stunden des Ausbildungsplanes auf die nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 1.10 geforderten Fortbildungsstunden angerechnet werden. Die Anerkennung im Rahmen des Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetzes ist nur für den zweiten Seminartag möglich.** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 09.01.2009
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