Arbeitsschutzseminare: Brandschutzhelferin oder Brandschutzhelfer
• Ausbildung zur Brandschutzhelferin bzw. zum Brandschutzhelfer
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1. Halbjahr |
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Nr. 1312/10: 31.03. 31.03. |
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Nr. 1512/10: 13.04. 13.04. |
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Nr. 1613/10: 21.04. 21.04. |
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Nr. 2213/10: 03.06. 03.06. |
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Nr. 2513/10: 25.06. 25.06. |
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2. Halbjahr |
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Nr. 3713/10: 17.09. 17.09. |
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Nr. 4413/10: 05.11. 05.11. |
Voraussetzungen
• Mindestalter 18 Jahre• vorherige Teilnahme an dem Seminar Selbsthilfekräfte
Funktionen
• Personen, die in Betrieben oder Einrichtungen als Brandschutzhelferin bzw. Brandschutzhelfer tätig werden sollenBesondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Feste Kleidung und robustes Schuhwerk wird empfohlen.Anzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Vermitteln von theoretischen Grundkenntnissen über den Brandschutz in Betrieben und Einrichtungen sowie über das richtige Verhalten im BrandfallQualifikation
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.Freistellung nach BFQG**
NeinBesonderheiten
Die Teilmnahme an der Ausbildung ist kostenpflichtig. Die Ausbildung beginnt um 08:30 Uhr und endet um 15:30 Uhr. Die Kosten für eine Teilnahme betragen 75,00 Euro. Die Anmeldungen für dieses Ausbildung können direkt bei der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein erfolgen.** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 29.09.2009
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