Feuerwehrausbildung: Brandschutzerziehung
Lehrgang für Beauftragte Brandschutzerziehung
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1. Halbjahr |
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Nr. 1303/10: 29.03. 31.03. |
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Nr. 1403/10: 06.04. 08.04. |
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Nr. 1704/10: 26.04. 28.04. |
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2. Halbjahr |
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Nr. 3303/10: 16.08. 18.08. |
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Truppführerinoder zum Truppführer
Funktionen
Wahl oder Bestellung• zur Beauftragten bzw. zum Beauftragten
Brandschutzerziehung
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht erforderlich.Anzahl Lehrgangsplätze
20Lehrgangskurzbeschreibung
Allgemeine Grundlagen der Brandschutzerziehung im Kindergarten- und GrundschulbereichQualifikation
Die Teilnahme an diesem Lehrgang wird bescheinigt.Freistellung nach BFQG**
Ja, unter der Nr.: 00672 00 B 1077 09Besonderheiten
Der Lehrgang hat eine Dauer von drei Tagen und endet am Abreisetag um ca. 16:00 Uhr.** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 13.02.2009
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