Feuerwehrausbildung: Atemschutzgerätewartung
Lehrgang für die Funktion der Atemschutzgerätewartin oder des Atemschutzgerätewartes
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1. Halbjahr |
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Nr. 0104/10: 04.01. 08.01. |
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Nr. 1804/10: 03.05. 07.05. |
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2. Halbjahr |
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Nr. 3304/10: 16.08. 20.08. |
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Nr. 5004/10: 13.12. 17.12. |
Voraussetzungen
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Truppführerinoder zum Truppführer
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur
Atemschutzgeräteträgerin oder zum Atemschutzgeräteträger
Funktionen
Entsprechende Funktion• einer Atemschutzgerätewartin bzw. eines
Atemschutzgerätewartes in einer Kreisfeuerwehrzentrale
oder einer größeren Feuerwehr, die über entsprechende
Prüfvorrichtungen verfügen
Besondere gesundheitliche Nachweise
keinePersönliche Ausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen. Die persönliche Atemschutzmaske kann eingesetzt werden.Anzahl Lehrgangsplätze
12Lehrgangskurzbeschreibung
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte.Qualifikation
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang KreisausbildungFreistellung nach BFQG**
Ja, unter der Nr.: 00672 00 B 2284 08Besonderheiten
** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 26.03.2009
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