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KW 36  09.09.2010  02:07
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Feuerwehrausbildung: Atemschutzgerätewartung

Lehrgang für die Funktion der Atemschutzgerätewartin oder des Atemschutzgerätewartes

Termine 2010
1. Halbjahr
Nr. 0104/10: 04.01. – 08.01.
Nr. 1804/10: 03.05. – 07.05.
2. Halbjahr
Nr. 3304/10: 16.08. – 20.08.
Nr. 5004/10: 13.12. – 17.12.

Voraussetzungen

• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Truppführerin
oder zum Truppführer
• erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur
Atemschutzgeräteträgerin oder zum Atemschutzgeräteträger

 

Funktionen

Entsprechende Funktion
• einer Atemschutzgerätewartin bzw. eines
Atemschutzgerätewartes in einer Kreisfeuerwehrzentrale
oder einer größeren Feuerwehr, die über entsprechende
Prüfvorrichtungen verfügen

 

Besondere gesundheitliche Nachweise

keine
 

Persönliche Ausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung ist mitzubringen. Die persönliche Atemschutzmaske kann eingesetzt werden.
 

Anzahl Lehrgangsplätze

12
 

Lehrgangskurzbeschreibung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte.
 

Qualifikation

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang Kreisausbildung
 

Freistellung nach BFQG**

Ja, unter der Nr.: 00672 00 B 2284 08
 

Besonderheiten


** Bildungsfreistellung- und Qualifizierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein  
 
Stand der Lehrgangsbeschreibung: 26.03.2009
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