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KW 21  23.05.2013  12:52
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Aktuelles aus dem Referat IV 33

Vorbemerkungen zum
Erlass für das Anerkennen von Anteilen der Truppmannausbildung Teil II für die Mitglieder in Jugend- und Einsatzabteilungen der Feuerwehren im Alter von 16 bis 18 Jahren

Den Erlass als ein Ergebnis der Diskussion mit den Kreis- und Stadtwehrführungen sowie dem Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein finden Sie Hinweis auf einen Link hier.

Zielsetzung des Erlasses ist ein größtmöglicher eigenverantwortlicher Entscheidungs- und Handlungsspielraum in der Ausbildungsgestaltung. Deshalb enthält dieser Erlass auch keine Verbote, sondern verweist beispielhaft auf den zu beachtenden rechtlichen Rahmen, für dessen Spielraum gerade in Bezug auf Kinder und Jugendliche enge Grenzen und Maßstäbe angelegt werden.

Dieser Erlass soll gleichermaßen die Interessen der Jugendlichen für eine fachlich sinnvolle Ausbildung wahren als auch die für die Ausbildung Verantwortlichen schützen. Der Interpretationsrahmen stellt hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein derjenigen, die die Ausbildung durchführen. Deshalb beinhaltet der Erlass Hinweise, wie die Jugendlichen vor nicht altersgemäßen Einsatzübungen und damit die Ausbilderin oder der Ausbilder vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen geschützt werden kann.

Abschließend wird die besondere Verantwortung der Kreis- oder Stadtwehrführung für die Anerkennung der Ausbildung betont, die für die notwendige Interpretation und damit die Ausbildungsinhalte verantwortlich ist.

Nutzen Sie diesen Gestaltungsspielraum in dem Maße, wie es für eine verantwortungsvolle Jugendarbeit erforderlich ist.

 

Gerhard Brüggemann

Leiter des Referats IV 33
Feuerwehrwesen, Katastrophen- und Zivilschutz
im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein