Hilfreiche Informationen für das Feuerwehrwesen
Schadstoffeinträge in Straßenbeläge – eine unendliche Geschichte der Feuerwehr?
Eine immer wiederkehrende Frage ist, welche Aufgaben hat die Feuerwehr, wenn es durch einen Defekt oder einen Unfall zu einem Schadstoffeintrag auf öffentlichen Verkehrsflächen kommt.
Das Beseitigen solcher Verunreinigungen gehört nur dann zu den originären Aufgaben der Feuerwehr, soweit und solange sich daraus ein Not- oder Unglücksfall ergibt, der eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Gesundheit oder Vermögen darstellt. Dies kann beispielhaft eine drohende Gewässerverunreinigung sein.
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Ehrengaben für die Feuerwehren des Landes Schleswig-Holstein
Ehrengaben erhalten die Feuerwehren in Bronze, Silber oder Gold, die 100, 125 oder 150 Jahre bestehen.
Die Ehrengabe wird durch den Träger des Feuerwehrwesens beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein beantragt.
Da die Glocken in aufwändiger Handarbeit gefertigt werden, ist die Beantragung der Ehrengabe sechs Monate vor Verleihung erforderlich.
Um die Ehrengabe für eine Feuerwehr zu beantragen, ist Voraussetzung, dass
- sich diese Verdienste um die Allgemeinheit erworben hat. Deshalb kann die Ehrengabe nur an öffentliche Feuerwehren verliehen werden. Öffentliche Feuerwehren sind Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Pflichtfeuerwehren.
- sie eine Pflichtfeuerwehr im Sinne des Brandschutzgesetzes ist und keine Brandwehr, die auf der Grundlage von Brandschutzordnungen vor der Zeit Freiwilliger Feuerwehren gegründet wurde und deren Nachweis in Einzelfällen bis zurück in das Mittelalter möglich ist. Deshalb setzt der für die Ehrung zu berechnende Zeitraum mit der erstmaligen Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr ein.
- Freiwillige Feuerwehren, die im Laufe ihres Bestehens durch Pflichtfeuerwehren ergänzt wurden, jeweils ihren Ursprung in eigenständigen Gründungen haben müssen.
- bei den Feuerwehren, die nicht zeitgleich als Freiwillige Feuerwehr und als Pflichtfeuerwehr bestanden und in denen eine Pflichtfeuerwehr eine aufgelöste Freiwillige Feuerwehr ersetzt, die Berechnung des Alters der Feuerwehr nicht durchgängig erfolgt. In diesen Fällen handelt es sich um eine Neugründung der Feuerwehr.
- bei einer durch eine Pflichtfeuerwehr unterbrochenen Freiwillige Feuerwehr, die zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Leben gerufen wird, der Zeitraum der zwischenzeitlichen Pflichtfeuerwehr zur Altersbestimmung nicht angerechnet werden kann. • das Unterbrechen durch Revolutionen oder Kriege bei der Berechnung nicht abgezogen wird - auch dann nicht, wenn die Feuerwehren wie im Fall des Zweiten Weltkrieges als Pflichtfeuerwehren zu bewerten sind, da sich die Freiwilligen Feuerwehren im eigentlichen Sinne nicht aufgelöst haben.
- der Zeitraum des Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr mit dem Antrag mit aussagefähigem Archivmaterial nachgewiesen wird.
In Zweifelfragen, ob ein Zeitraum tatsächlich anrechenbar ist, wenden Sie sich bitte im Vorwege an Herrn Lensing (0431 988 3123 oder martin.lensing@im.landsh.de).
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