Erlass über die Kennzeichnung von Führungskräften im Katastrophenschutz in Schleswig‑Holstein
Erlass des Innenministeriums vom 16. November 2011 – IV 337 – 233.9
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,
in der Anlage zu diesem Schreiben befindet sich der Erlass über die Kennzeichnung von Führungskräften im Katastrophenschutz in Schleswig‑Holstein.
Diese Regelung ist notwendig, um bei Einsätzen, bei denen Einheiten der Feuerwehren und des Katastrophenschutzdienstes gemeinsam tätig werden, eine einheitliche Kennzeichnung der Führungskräfte sicher zu stellen.
Nur dadurch kann erreicht werden, dass die taktischen Führungsebenen bei Übungen und in Einsatzfällen organisationsübergreifend einheitlich erkennbar sind, die gebildeten Führungsebenen sich abgrenzbar voneinander unterscheiden und somit für alle an der Katastrophenabwehr Beteiligten eindeutig erkennbar sind.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Erlass den in Ihren Bereichen im Katastrophenschutzdienst des Landes Schleswig-Holstein mitwirkenden Einsatz- und Führungskräften mit dem Hinweis weiterzuleiten, bei Übungen und im Einsatzfall ausschließlich diese Kennzeichnung anzuwenden.
Die eindeutige Kennzeichnung von Führungsebenen ist für einen Einsatzerfolg unverzichtbare Voraussetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Brüggemann
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