Vorschrift für die Ausbildung und Prüfung der hauptamtlichen Einsatz- und Führungskräfte in den Werkfeuerwehren in Schleswig-Holstein
Aufgrund § 42 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVBl Schl.-H. S. 200) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. 12. 2010 (GVBl Schl.-H. S 789) wird folgende Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift erlassen.
Die aktuelle Vorschrift mit Stand vom 20. Oktober 2011 kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
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